Reicht es wenn ich Kopien vom Führerschein und Fahrzeugschein im Auto mitführer?

3 Antworten

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Nein das reicht nicht aus.

Die Fahrerlaubnisverordnung sagt dazu folgendes aus:

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Absatz 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


Laut Bußgeldkatalog wird das aber nur mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10€ geahndet. Wenn man es aber auf die Spitze treibt und fertigt Kopien an die dem Original sehr nahe kommen dann kann das auch ganz doll ins Auge gehen wie dieser Fall beweist:

Urteil

Es reicht leider nicht aber ich finde es eine echte Schweinerei. Wenn man einen schlecht gelaunten Polizisten erwischt kann der einem sogar etwas wegen Urkundenfälschung reindrücken. Ich fahre trotzdem weiterhin mit einer Kopie rum!

Also ich habe auch schon mal ne Kopie in einer Kontrolle vorgezeigt, genau aus den gleichen Gründen, wie du. Der Polizist hat da nichts gesagt, weil ich ihm die Problematik erläutert habe. Du solltest aber dabei drauf achten, dass die Kopien nicht farbig und nicht beidseitig sind, weil es sonst schon fast an Urkundenfälschung grenzt. Besser sind zwar immer noch die Originalpapiere, aber im Ausnahmefall gehen aber auch Kopien, immer noch besser als gar keine Papiere. Aber da kommt es bestimmt auch auf den Polizisten drauf an.