Zulassungsbescheinigung Teil1 - "Außer Betrieb gesetzt"-Rubbelfeld beschädigt - Gültigkeit des Dokumentes noch gegeben?
Vorab: Es geht um die neue Zulassungsbescheinigung I (welche wohl erst seit 1.1.2015 existiert).
Diese Zulassungsbescheinigung soll wohl Abmeldungen stark vereinfachen, weswegen auf der Rückseite, oberhalb des Stempels und der Beamtenunterschrift ein RUBBELFELD(!) existiert, welches einen Code resp. einscanbaren Code enthält.
Ich hatte den Fahrzeugschein vor 3 Jahren, als ich ihn vom Autohändler bekam in ein kl. Etui getan, in dem alle wesentlichen Dinge für das Auto drinn sind und die man ja sowieso ständig mitführen muss beim Fahren. Und da war der die ganzen drei Jahre ständig drinn.
Das "Rubbelfeld" auf dem Fahrzeugschein war mir dabei garnicht aufgefallen, ich hatte ja ein neues Auto zu begutachten, das interessierte einfach mehr als dieser Schein. Und ich sah quasi nur die 1. Seite an, Nummer und pers. Daten stimmten, Datum etc. auch. Weggepackt und gut.
Heute nun war der 1. TÜV/AU fällig und dieser wurde beim Händler, von dem ich den Wagen erwarb, durchgeführt.
Als ich den Fahrzeugschein wiederbekam bei der Abholung besah ich ihn mir genauer und war erstaunt über den "Dreck" hintendrauf. Ich sah nur eine fies verschmierte grauschwarze Masse, die ich entfernen wollte und die auch zum Teil am Führerschein klebte, dort wo sie monatelang/jahrelang auflag (und in der Gesässtasche meistenfalls transportiert wurde). Ich war erst bloss belustigt und froh, dass mit dem Fingernagel der Mist so gut (und nahezu vollständig) abging. Aber dann entdeckte ich natürlich das, was ich dabei im Nebengang freigelegt hatte:
"Außer Betrieb gesetzt! Code xyz".
Was genau bedeutet das nun praktisch?
Ist der Fahrzeugschein damit ungültig? Mache ich mich irgendwie strafbar, weil dieser Code nun freigelegt ist?
Was muss/sollte ich nun tun und wie erkläre ich ggf. das der Behörde am besten? Und was kommen da für Kosten auf mich zu resp. wie "vermeidet" man ebendiese?
Ich habe keinesfalls vor, den Wagen abzumelden oder ähnliches, dies sei sicherheitshalber noch gesagt.
Und überhaupt: Welche Behörde macht bitteschön aus einer Bescheinigung ein Rubbellos? Ich bin in gewisser Weise noch immer verstört darob. Denn ist es nicht völlig normal, den Fahrzeugschein im Portemonnaie irgendwo dazwischenzuklemmen? Oder wie kann man dieses Dokument denn noch (halbwegs umstandslos) transportieren mit diesem hochempfindlichen Rubbelfeld? Ich habe sämtliche vorherigen Fahrzeugscheine immer irgendwo zwischen gelegt, wo diese selbstredend diversen Druck- und Reibeeinwirkungen sehr oft ausgesetzt sind.
Danke für Erklärungen und Hinweise.
1 Antwort
" Außer Betrieb gesetzt! Code xyz".
Was genau bedeutet das nun praktisch?
Solange du den Gegencode an deinem Nummernschild nicht auch noch freirubbelst, , diese Codes unter Eingabe deiner Nummern auf dem Personalausweis beim KBA eingibst, gilt das Fahrzeug immer noch als angemeldet, da bis dahin noch kein Verwaltungsakt ausgelöst wurde. Bei einer Fahrzeugkontrolle wird das zwar auffallen, aber durch Abfrage schnell geklärt werden können.
Was muss/sollte ich nun tun und wie erkläre ich ggf. das der Behörde am besten? Und was kommen da für Kosten auf mich zu resp. wie "vermeidet" man ebendiese?
Ich würde nichts tun, es sei denn du wirst explizit zum Austausch aufgefordert. Kosten für den Ersatz betragen zw. 10 und 50€ je nach Gemeinde, eine Abmeldung ist nicht notwendig.
Welche Behörde macht bitteschön aus einer Bescheinigung ein Rubbellos?
In diesem Fall ist das normal und soll dem Bürger Behördengänge ersparen bzw. stark vereinfachen. Nennt sich Bürokratieabbau ;-)
Vielen Dank!
Dann spare ich mir es erstmal, schlafende Hunde zu wecken und die Bürokratie unnötig zu belasten. ;-)