Fahrzeugschein

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du ein Leasingauto hast, dann bist du "Halter" aber nicht "Besitzer" und als Halter hast du den Fahrzeugschein, warum willst du denen beweisen das dieses Auto Dir gehört??? Den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 hat die Leasingbank als Sicherheit, damit du dieses Fahrzeug nicht ohne weiteres unter der Hand weiterverkaufen kannst.

PS: wäre schön wenn du Deine Frage nicht so hinkritzelst, sondern halbwegs normal schreiben würdest. Bei manchen Wörtern sollte man den ersten Buchstaben "groß" schreiben ;-) Verbessert die Lesbarkeit ungemein...

Rechtlich gesehen wärst Du unmittelbarer Besitzer mit einem Besitzmittlungsverhältnis. Die Leasinggesellschaft wäre mittelbarer Besitzer und Eigentümer. Daher würde die den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) behalten und Du bekämest den Fahrzeugschein (Teil I). Dieser würde bei einer Kontrolle der Polizei auch ausreichen.