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An Anhänger Bremse nachrüsten? Nachrüst-Bremsscheiben für Felgen? Andere Lösung?

Hallo.

Ich will bei einem Heinemann FT200 Sportanhänger Bremsen nachrüsten.
TÜV und Zulassung etc. sind rechtlich nicht nötig.
Es ist also egal, ob die Technik eine Zulassung hat, oder selbst gebaut ist.

Falls jemand meint die Rücklichter sehen aber schief aus, und sind auf der falschen Seite, das stimmt. Die haben Magnete, und sind auf dem Foto zum Schutz innen.
Man sieht den Ersatzreifen gegen den Anhänger lehnen.
Und unten im Bild das Kupplungsmaul.
Auch wenn es ein Austausch-Kupplungsmaul gäbe dass da drauf passt (im Bild sind zwei Schrauben zu erkennen), müsste Ich immer noch Bremsen an die Reifen haben.
Wenn man also etwas an die Reifen montieren könnte, könnte dies auch durch einen elektrohydraulischen Mechanismus betätigt werden, wenn es so etwas gibt.
Die Energie käme vom Bremslicht.
Ideal wären Scheibenbremsen.
Technisch denke Ich da an etwas, dass man statt der Felgen auf die Aufnahme auf der Achse steckt, und dann einfach die Felge drüber.
Dann müsste man noch irgendwie die Bremsbacken fixieren, ohne dass die schleifen.
Alternativ z.B. ein Bremsklotz innen gegen die Reifenwand.
Keine Ahnung ob das schlecht für den Reifen ist.
Ist natürlich nicht so gut wie Bremsscheiben.
Und beim Fahrrad wo es das ähnlich noch gibt, hat man ja den Druck von beiden Seiten, aber gegen die Felge.
Ich erinnere mich auch an (alte) Fahrräder wo von oben ein Bremsklotz auf den Reifen herab drückt.

StVZO §42 erwähnt beim Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad das Gewicht des Kraftrad plus 75Kg geteilt durch 2.
Wenn also ein auf 25kmh gedrosselter Roller 99Kg wiegt, sind das 87kg für den Anhänger mit Ladung.
Mit Bremse scheinbar ohne Gewichtsbeschränkung.
Denn Fahrräder und Mofas dürfen Anhänger ohne ABE, Zulassung etc. ziehen.
Maximalgröße 12m Länge, 4m Höhe und 2,5m Breite.
Hinter einem Fahrrad gibt es wohl keine Vorschrift die Gewicht und Bremse etc. des Anhänger regeln. Und es heißt überall dass Mofas in Sachen Anhänger dem Fahrrad gleichgestellt sind.
Falls aber auch ein Mofa unter "Kraftrad" nach StVZO §42 fällt, würde zumindest beim Gewicht ein rechtlicher Unterschied entstehen.

Ich hatte noch nicht die Gelegenheit mich mit dem Anhänger in der Hand auf eine Personenwage zu stellen. Ist gerade kaputt. Aber Ich kann ihn heben.
Dennoch sind 87Kg dann natürlich wenig. Ganz besonders, Falls der Anhänger 40-50Kg wiegt. Der Anhänger hat eine Maximalgewichtangabe von 200Kg.
Allerdings würde diese Angabe hinter einem Fahrrad oder Mofa rechtlich auch nicht merh verbindlich sein... Denn ob Ich selbst so einen Anhänger baue, oder diesen fertigen nehme, kann ja rechtlich nicht zum Nachteil werden.
Ich könnte ja auch die Plakette und das 200Kg-Etikett entfernen, die ABE verbrennen, und es gibt keinen Unterschied mehr zu einem Selbstbau.

Ich will einen Kasten drauf setzen. Nutzbar auch als Wohnanhänger.
Interessant wäre z.B. ein Gerüst, und darauf ~14m² Laminat [~100kg].
Den gibt es immer wieder kostenlos in Kleinanzeigen.

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Anhänger, Motorrad, StVO
Vorfahrt Schikane Dorfstraße Auto gegen Fahrrad?

Hallo, ich frage mich, wer hier Vorfahrt hat.

Klar ist bei zwei Autos bleibt das Auto, welches zuerst das Hindernis erreicht stehen. Aber bei einem Fahrradfahrer und einem Autofahrer die gleichzeitig dort ankommen, muss wer stehen bleiben. Laut Straßenverkehrsordnung muss der Fahrradfahrer rechts fahren (<80cm zum Fahrbahnrand) und der Autofahrer darf an Hindernissen nicht in vorbeifahren, wenn er den Abstand von 1,5m nicht einhalten kann. Zudem würde ich sagen, dass der Fahrradfahrer nicht in den Gegenverkehr fahren muss, um an dem Hindernis vorbeizukommen, während der Autofahrer das muss. Die Schikanen sind natürlich auch nur für zu schnell fahrende Autofahrer aufgestellt worden. Vielen Dank für die Hilfe.

oder:

https://ibb.co/dK78sgnh

https://ibb.co/x5F2HhX

Hier StVo von 2013:

Fahren auf der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 und 2 StVO)

Wenn kein beschilderter Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Dort gilt wie sonst auch das Rechtsfahrgebot. Radfahrer müssen also rechts am Fahrbahnrand fahren. Aber wie weit rechts ist das? Durch den Rinnstein, wo sich Schmutz und Scherben sammeln? Oder nahe an parkenden Autos vorbei, deren Türen sich plötzlich öffnen? Besser nicht! Etwa eine Autotürbreite Abstand (mehr als 1 Meter) kann bei parkenden Autos angemessen sein, sonst et- was weniger (0,80 m). Gemeint ist dabei immer der Abstand vom Lenkerende.

Vorbeifahren (§ 6 StVO)

Wollen Autofahrer an Hindernissen (z. B. Fahrbahnverengungen, parkende Autos) auf ihrer Seite der Fahrbahn vorbeifahren, müssen Sie entgegenkommende Radfahrer vorher durchfahren lassen, wenn nicht genug Raum für beide vorhanden ist, um gefahrlos zu passieren. Radfahrer dürfen nicht auf den Gehweg oder in den Rinnstein abgedrängt werden, denn dort steigt das Unfallrisiko!

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Sicherheit, Recht, StVO