Fast eine Fahrradfahrerin angefahren?

9 Antworten

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Für mich liest sich deine Beschreibung so:

Ihr wolltet in eine andere Straße abbiegen und habt dabei fast eine Radfahrerin übersehen, die euren Weg querte und ihr musstet bremsen um einen Unfall zu vermeiden.

zu 1) kein Unfall, keine Beschädigung (abgenutzte Bremsen sind keine Beschädigung), also auch keine Unfallflucht

zu 2) siehe 1) keine Strafe. Die hättet deine Freundin bekommen, wenn sie die Radfahrerin angefahren hätte

Willst du hier irgendein Vorfall konstruieren um einen Versicherungsschaden zu melden, der so gar nicht verursacht wurde?

Wenn ihr der Meinung wart, dass es Unfallflucht hätte sein können, dann hättet ihr selbst nicht weiterfahren dürfen und müsstet die Polizei verständigt haben. Habt ihr das?


rummii81 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 13:47

Und nein das will ich nicht, weil es überhaupt keinen Schaden gibt. Sowas habe ich auch nicht nötig. Ich will nur meine aufgebrachte Freundin beruhigen mehr nicht.

rummii81 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 13:33

Sie hat die Fahrradfahrerin gefragt, ob es ihr gut geht. Sie hat ja gesagt und dann sind wir weitergefahren. Mussten wir da noch die Polizei holen?

Also ich denke deine Freundin braucht sich keine Sorgen machen. Sie hat ja gebremst. Beim nächsten Mal ist sie vorsichtiger. Alles gut ist ja nichts passiert.

Da sie gebremst hat war sie ja aufmerksam.

So wie ich es verstanden habe, war das nur ein beinahe Unfall ergo kein Unfall!! Somit kann auch keiner Fahrerflucht begehen, was auch keine Strafen mit sich zieht.

Das kann man mit den schmalen Informationen nicht sagen. Ist die Radfahrerin auf dem Fußweg gefahren/hatte Vorfahrt? War da ein Zebrastreifen? Und eine 100%ige Schuldfreiheit gibt es eh nicht, selbst wenn die Radfahrerin gar nichts falsch gemacht hat.

Polizei ruft man nur wenn ein Unfall passiert ist. Da niemandem etwas passiert ist, dann ist auch alles in Ordnung