Fahrerflucht Verfahren eingestellt, wer zahlt meinen Schaden?
Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Im Februar ist mir jemand in mein parkendes Auto reingefahren als ich nicht anwesend war. Ein Zeuge hat das gesehen und hat sich das Kennzeichen aufgeschrieben von der Person die in mein Auto reingefahren ist. Die Person ist daraufhin weggefahren und mein Zeuge hat die Polizei gerufen.
Ich bin daraufhin zum Gutachter gegangen, weil die Polizei mir das empfohlen hat, da man den Halter früher oder später gefunden hätte, weil wir das Kennzeichen hatten.
Jetzt habe ich einen Schreiben bekommen von der Anwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil es zu wenig Beweise dafür gibt (zu wenig Beweise trotz Zeuge und Autoschaden??) Was heißt das für mich? Bleibe ich auf den Schaden (3500€) jetzt sitzen und muss ich jetzt den Gutachter selber zahlen? Das kann ja nicht sein, dass der Täter davon kommt und ich jetzt auf den Kosten sitzen bleibe??
Ich habe übrigens eine Rechtsschutzversicherung und eine Vollkaskoversicherung (vielleicht ist das relevant)
1 Antwort
Konnte der Zeuge nicht nur das Kennzeichen beschreiben, sondern auch die Person eindeutig!!! erkennen? Wenn nicht, dann wird das Ganze wohl zu deinen Lasten gehen, denn in D haben wir (leider) keine Halterhaftung, sondern eine Fahrerhaftung und dafür muss dieser zweifelsfrei zu ermitteln sein.