Ist Telefonieren während der Fahrt mit einem Headset erlaubt?

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Die StVO sagt dazu folgendes aus:


§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.


Demnach ist also das reine Telefonieren niemals verboten sondern nur das Hantieren mit dem Telefon indem man es in die Hand nimmt. Das Verbot gilt im Übrigen auch für jede andere Funktion des Handys wenn man es dazu während der Fahrt in der Hand hält, selbst wenn es nur der Kalender ist.


Auch der Bußgeldkatalog sagt dazu nichts Anderes aus:

Tatbestandsnummer 123624

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil-
oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.

1 Punkt, 40€ Bußgeld + 23,50€ Gebühren

§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat


Es ist also nicht verboten mit einem Headset zu telefonieren solange man das Handy nicht in die Hand nimmt.


Hironimus  15.06.2011, 20:54

So einen Rechtsgelehrten bräucht ich mal für meine Frage mit dem Privatparkplatz ;-)

Das ist natürlich Blödsinn. Ob man jetzt mir Headset, Freisprecheinrichtung oder Knopf im Ohr telefoniert ist egal. Hauptsache man muss dafür nicht das Handy in der Hand haben/bedienen.

Also ich denke mal das es gegen ein Headset nichts einzuwenden gibt. Du hast ja beide Hände am Steuer und bist nicht mehr oder minder abgelegt als mit einer Freisprecheinrichtung.