Ist es wirklich nicht erlaubt, während der Fahrt das Leselicht einzuschalten?
Es heißt ja immer, das wäre verboten, weil der Gegenverkehr geblendet werden würde, aber steht das wirklich irgendwo, dass es nicht erlaubt ist?
2 Antworten
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Das habe ich noch nie gehört, dass das verboten wäre. Das müsste ja auch ein echtes Hammerleselicht sein, wenn dadurch der Gegenverkehr geblendet würde.
Wovon man natürlich nie befreit ist, die allgemeine Sorgfaltspflicht. Wenn du also als Fahrer beim Lesen einen Unfall machst, oder weil du die Straße nicht erkennen kannst, weil das Leselicht an war, bist du über diesen "Gummiparagraphen" dran.
Da das Leselicht, ja eigentlich nicht in den Gegenverkehr scheint, sondern in den Innenraum nach unten, kann an für sich auch keiner geblendet werden. Ich kenne da kein Gesetz/Paragraphen!