Darf man mit eingeschaltetem Leselicht fahren?
Ist es erlaubt, wenn man während der Fahrt das Leselicht vorne an hat, damit zB der Beifahrer bei Dunkelheit etwas lesen darf? Oder kann man dafür eine Strafe bekommen?
4 Antworten
Ich bin auch schon öfters bei welchen mitgefahren und habe das Leselicht bei der Fahrt angemacht um in der Karte nach dem Weg zu suchen. Das einzige was ich mir vorstellen kann ist, das der Fahrer schlechter sehen kann. Da man vom dunkeln ins helle besser schauen kann als vom hellen ins Dunkle. Aber für einen kurzen Augenblick wird da wohl niemand was zu sagen.
Wenn dein Beifahrer nicht die Bibel auf dem Schoß hat sondern nur mal kurz nachschauen will wie die Straße heißt wo ihr abbiegen müsst, ist das sicher kein Problem. Wofür gibts denn da sonst ein Licht?
Also ich habe noch nicht gehört, dass man das nicht darf. Ich weiß bloß, dass viele fahrer das nicht wollen, weil es vielleicht stört oder in der Scheibe spiegelt aber nichts anderes.
Es ist nicht explizit verboten dass Innenlicht des KFZ anzuschalten, aber da du für den verkehrssicheren Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich bist, könnte man dir im Schadensfall zumindest eine Teilschuld geben!