Muss sich die Polizei an die StVO halten?
Oder dürfen die sich im Straßenverkehr anders verhalten als wir? Stand am Wochenende an einer Ampel, wo nur gerade aus und rechts abbiegen erlaubt ist, und hinter mir stand ein Polizeiauto. Als die Ampel auf grün gesprungen ist, bin ich wie es richtig ist gerade aus gefahren, weil links ja verboten ist, und was machen die Beamten, die biegen einfach links ab. Ist das ok, oder gilt für die was anderes. Sie hatten keine Sirene oder so an...
3 Antworten
Auch die Polizei muß sich grundsätzlich an die StVO halten, sofern sie keine Sonderrechte in Anspruch nehmen darf. Die Kreterien für eine solche Inanspruchnahme sind genauestens hier http://th-h.de/infos/jura/sonderwegerecht.php geregelt. Es ist für Außenstehende nur schwer nachzuweisen, ob in jedem Fall davon Gebrauch gemacht werden durfte. Und solltest du es einmal geschafft haben, ihnen ein Vergehen gegen die Vorschriften nachzuweisen, so wird dein Kennzeichen sicherlich jedem Polizisten bekannt sein und du wirst wegen ständiger Kontrollen doppelt so lange Zeit für deinen täglichen Arbeitsweg benötigen! Ob es das wert ist?
In Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben hat die Polizei ein Sonderrecht. Dieses Sonderrecht gestattet es, sich über die StVO hinwegzusetzen. Daher lautet die Antwort: Ja, sie dürfen das. Denn selbst wenn sie gerade nur Streife fahren, erfüllen sie damit eine hoheitliche Aufgabe.
Was viele Verwechseln sind dieses Sonderrecht und das Wegerecht. Das Wegerecht muss grundsätzlich durch blaues Blinklicht in Verbindung mit Martinshorn angezeigt werden und bedeutet, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.
Das Sonderrecht ist unabhängig von Blaulicht und Martinshorn, und daher dürfen die auch ohne Blaulicht "falsch" abbiegen.
Da nicht immer offensichtlich ist, ob sie ihr Sonderrecht gerade nutzen, werden die meisten Fahrer aber in solchen Situationen zumindest das Blaulicht einschalten - müssen tun sie es aber nicht.
Interessanter Nebeneffekt: Blaulicht ohne Martinshorn heißt nur "Achtung!"; streng genommen muss man da nicht einmal Platz machen
Die Polizei muss sich auch an die Straßenverkehrsordnung halten. Die Polizei hat grundsätzlich nur Sonderrechte, wenn sie das Martinshorn und Blaulicht zusammen anhaben. Dabei gibt es natürlich auch immer ausnahmen. So haben nicht alle Zivilfahrzeuge eine eine sog. Cojack-Lampe und fahren daher auch manchmal ohne sich an die StVO zu halten, aber nur wenn ein Menschenleben in Gefahr ist.