An Anhänger Bremse nachrüsten? Nachrüst-Bremsscheiben für Felgen? Andere Lösung?
Hallo.
Ich will bei einem Heinemann FT200 Sportanhänger Bremsen nachrüsten.
TÜV und Zulassung etc. sind rechtlich nicht nötig.
Es ist also egal, ob die Technik eine Zulassung hat, oder selbst gebaut ist.
Falls jemand meint die Rücklichter sehen aber schief aus, und sind auf der falschen Seite, das stimmt. Die haben Magnete, und sind auf dem Foto zum Schutz innen.
Man sieht den Ersatzreifen gegen den Anhänger lehnen.
Und unten im Bild das Kupplungsmaul.
Auch wenn es ein Austausch-Kupplungsmaul gäbe dass da drauf passt (im Bild sind zwei Schrauben zu erkennen), müsste Ich immer noch Bremsen an die Reifen haben.
Wenn man also etwas an die Reifen montieren könnte, könnte dies auch durch einen elektrohydraulischen Mechanismus betätigt werden, wenn es so etwas gibt.
Die Energie käme vom Bremslicht.
Ideal wären Scheibenbremsen.
Technisch denke Ich da an etwas, dass man statt der Felgen auf die Aufnahme auf der Achse steckt, und dann einfach die Felge drüber.
Dann müsste man noch irgendwie die Bremsbacken fixieren, ohne dass die schleifen.
Alternativ z.B. ein Bremsklotz innen gegen die Reifenwand.
Keine Ahnung ob das schlecht für den Reifen ist.
Ist natürlich nicht so gut wie Bremsscheiben.
Und beim Fahrrad wo es das ähnlich noch gibt, hat man ja den Druck von beiden Seiten, aber gegen die Felge.
Ich erinnere mich auch an (alte) Fahrräder wo von oben ein Bremsklotz auf den Reifen herab drückt.
StVZO §42 erwähnt beim Maximalgewicht eines Anhänger hinter einem Kraftrad das Gewicht des Kraftrad plus 75Kg geteilt durch 2.
Wenn also ein auf 25kmh gedrosselter Roller 99Kg wiegt, sind das 87kg für den Anhänger mit Ladung.
Mit Bremse scheinbar ohne Gewichtsbeschränkung.
Denn Fahrräder und Mofas dürfen Anhänger ohne ABE, Zulassung etc. ziehen.
Maximalgröße 12m Länge, 4m Höhe und 2,5m Breite.
Hinter einem Fahrrad gibt es wohl keine Vorschrift die Gewicht und Bremse etc. des Anhänger regeln. Und es heißt überall dass Mofas in Sachen Anhänger dem Fahrrad gleichgestellt sind.
Falls aber auch ein Mofa unter "Kraftrad" nach StVZO §42 fällt, würde zumindest beim Gewicht ein rechtlicher Unterschied entstehen.
Ich hatte noch nicht die Gelegenheit mich mit dem Anhänger in der Hand auf eine Personenwage zu stellen. Ist gerade kaputt. Aber Ich kann ihn heben.
Dennoch sind 87Kg dann natürlich wenig. Ganz besonders, Falls der Anhänger 40-50Kg wiegt. Der Anhänger hat eine Maximalgewichtangabe von 200Kg.
Allerdings würde diese Angabe hinter einem Fahrrad oder Mofa rechtlich auch nicht merh verbindlich sein... Denn ob Ich selbst so einen Anhänger baue, oder diesen fertigen nehme, kann ja rechtlich nicht zum Nachteil werden.
Ich könnte ja auch die Plakette und das 200Kg-Etikett entfernen, die ABE verbrennen, und es gibt keinen Unterschied mehr zu einem Selbstbau.
Ich will einen Kasten drauf setzen. Nutzbar auch als Wohnanhänger.
Interessant wäre z.B. ein Gerüst, und darauf ~14m² Laminat [~100kg].
Den gibt es immer wieder kostenlos in Kleinanzeigen.
1 Antwort
Bei gleicher Radgröße wäre ein Nachrüstsatz, sofern es so etwas dafür gäbe, dennoch witzlos, weil die Bremse derartig klein sein müsste um reinzupassen und eine angemessene Verzögerungsleistung wäre dann utopisch.
Und ob eine derartige technische Änderung nicht doch sicherheitsrelevante und rechtliche Auswirkungen hat, halte ich für fraglich. Zumindest wird dieser Anhänger mal so geprüft worden sein und in eine entsprechende Kategorie eingeordent worden sein.
Mit dem Argument, dass weder Zulassung noch Tüv notwendig sei, könntest du dir ja auch Holzräder dranbasteln und behaupten damit immer noch 80km/h fahren zu dürfen und das dies sicher sei. ;-) Sicher wäre ich mir dann, dass eine derartige Konstruktion spätestens bei einem Unfall interessierte Personenkreise auf den Plan rufen würde.
Wenn es um Mofa&Co geht, dann bist du bei autofrage.net leider falsch. Dafür gibt es passendere Foren.
Wie kann eine "Änderung" rechtliche Auswirkungen haben, wenn ich den Anhänger eh ohne ABE, Zulassung und gültigem TÜV fahren darf?
Das habe ich dir anhand eines Beispiels schon versucht näher zu bringen. Man bewegt sich mit so einem Gefährt nicht in einem rechtsfreien Raum!
Dass Ich einen fertigen Anhänger als Basis nehme, kann man mir ja nicht zum Nachteil machen.
Interessierte Personenkreise" haben da auch nichts zu melden...
Doch! Wenn etwas passiert und das Ding "mangelhaft" konstruiert ist, dann wird es nachteilig für Dich.
Aber wenn du doch eh schon alles weißt, frag besser hier nicht weiter. Danke!
Nach etwas zum Lesen Anhänger hinter Kleinkrafträdern: https://www.bussgeldkatalog.org/mofa-anhaenger/
Wo sollte die "reinpassen" müssen?
Kleine Bremsbacken gäbe es z.B. im Roller-Bereich.
Die könnte man auch seitlich an das Gestell fixieren.
Sieht aus, als wäre da genug Platz für die kleinen Roller-Bremsbacken.
Wie kann eine "Änderung" rechtliche Auswirkungen haben, wenn ich den Anhänger eh ohne ABE, Zulassung und gültigem TÜV fahren darf?
Wenn Ich den Anhänger komplett selbst entwickeln und bauen darf, ohne den abnehmen lassen zu müssen.
Dass Ich einen fertigen Anhänger als Basis nehme, kann man mir ja nicht zum Nachtreil machen.
Es ist ja hinter einem Fahrrad/Mofa, und da weiß Ich genau dass es keine Zulassung gibt.
Ja, auch Holzräder wären zulässig.
80kmh darf man schon deshalb nicht fahren, weil Mofas max. 25kmh fahren.
Und mit dem Fahrrad müsste man erst mal mit dem Anhänger 25kmh schaffen. Mit einem Motorrad sind zwar 80kmh erlaubt (80 ist das Maximum), aber da gilt dann die volle Palette mit Einzelabnahme, Zulassung etc. etc. etc..
"Interessierte Personenkreise" haben da auch nichts zu melden, weil "Analogieverbot". Man kann nicht einfach aus dem Gefühl heraus sagen etwas ist verboten, weil es doch "so sein muss", oder man andere Gesetze einfach überträgt ("Analogien" herstellt), weil sie ähnlich sind. Also z.B. Gesetze für Autos auf Roller überträgt. Daher sind "Krafträder" iun §42 auch estra erwähnt.
Hier ging es laut Fragestellung von Anfang an um ein Fahrrad/Mofa :-).