Neue VARTA Autobatterie geschenkt?

1 Antwort

Vereinfacht formuliert:

Bei Batterien/Akkus geht es um die Auslaufsicherheit. Ist darin Säure in flüssiger Form enthalten, zählt es zum Gefahrgut, da die Säure auslaufen könnte.

Bei sonstigen Batterien/Akkus wie z.B. auch AGM, ist zwar auch Säure notwendig, diese gelten aber als auslaufsicher und daher kein Gefahrgut per Definition.