Autokauf: Vortäuschung falscher Tatsachen
hallo, im März diesen Jahres kaufte mein ehemaliger Lebensgefährte ein Auto. bj: 1998, km-stand: 60.000, ein vorbesitzter, neuer TÜV + HU habe dieses auto jetzt übernommen und zur durchsicht gebracht. dort wurde mir mitgeteilt das dass auto schon einen km-stand von 170.000. habe dann mal nachgeforscht und herrausbekommen es war auch nicht 1vorbesitzter sondern 5. auf jeden fall hätte dieses auto bei den vorhandenen Mängeln eigentlich auch keinen TÜV mehr bekommen dürfen. meine Frage: zählt das als Vortäuschung falscher Tatsachen? denn wie gesagt im kaufvertrag steht km-stand: 60.000, 1 vorbesitzter, mängel werden nicht erwähnt. könnte man den Verkäufer rechtlich belangen? danke im vorraus
6 Antworten
Hallo, das wird zwar nicht ruck zuck zu erledigen sein, weil der Verkäufer zum Beispiel sagen könnte, dass er momentan nicht liquide ist und das Geld nicht zurückzahlen kann. Aber das Recht ist wirklich auf deiner Seite, wenn Du Unterlagen hast, die das belegen. Auf einen Anwalt wirst Du aber schon zurückgreifen müssen.
Hey mika1970,
du könntest auf jeden Fall rechtlich gegen ihn vorgehen. Hier benötigst du jedoch die entsprechenden Unterlagen und am besten auch Zeugen.
Für die Zukunft rate ich dir auf jeden Fall, besser aufzupassen als dein ehemaliger Lebensgefährte und die Papiere des Verkäufers gründlich zu checken. Hier findest du eine kurze Anleitung, worauf du dabei achten solltest: http://www.gothaer.de/privatkunden/kundencenter/ratgeber-auto/auto-kaufen-und-verkaufen.htm
Ich drück dir die Daumen, dass alles gut geht!
Im Rahmen der Email kann man dies alles nicht klären. Unterlagen, Aussagen und Feststellungen sichern. Zu einen Anwalt der in Betrugsfällen mit Autos Erfahrung hat und im rechtlichen Rahmen vorgehen. Da es sich hier wahrscheinlich um Betrug und arglistige Täuschung handelt ist unbedingt Strafanzeige zu erstatten. Ein Gutachter für Kraftfahrzeugwesen ist dringend notwendig. Konkrete Fragestellung für das Gutachten ausarbeiten. In Absprache mit dem Anwalt kann man auch an den Vorbesitzer (in Bezug auf den Kaufvertrag) herantreten. Ohne Rechtsschutzversicherung kann das auch nach hinten losgehen. Man muss alles vorstrecken. Wegen der vorhandenen Mängel muss man aufpassen, dass diese nicht einem selber angerechnet werden. Durch eine Vertragswerkstatt mit Datum bestätigen lassen. Am besten gleich mit Kostenvoranschlag für die Erstellung eines verkehrs- und betriebssicheren Zustands. Mit freundlichen Grüßen
Da du ja eine Rechtschutzversicherung hast, dürfte das alles kein Problem sein. Klär die Kostenübernahme und gib die Sache zum Anwalt. In Eigenregie würde ich da nichts unternehmen.
Dein Irrtum in der Sache ist keine Täuschung :-O
"km-Stand" oder "Tachostand" bedeutet nicht "Gesamtfahrleistung", gültige HU im Zeitpunkt der Vorführung meint nicht verkehrssicher bei Kauf, nicht erwähnte Mängel sind, sofern sie nicht ausdrücklich nachgefragt beweisbar (Zeugen) wahrheitswirdrig bestritten wurden, kein Sachmangel, wenn sie dem erwartbaren (Alter) Zustand des Wagens entsprechen.
Bei der Angabe zu Anzahl der Vorbesitzer kommt es darauf an, ob "Haltereintragungen lt. Zulassungsbescheinigung / Brief**" formuliert wurde: In einem neuen "Brief" steht da nun mal nur "1" zu lesen :-(
Diese kleinen aber feinen Unterschiede machen aus, ob der Vertrag nacherfüllt oder gewandelt verlangt werden kann oder eben nicht.
G imager761