Keine Sorge, bevor dich das Rad überholt, merkst du das an sehr starken Lenkradvibrationen und kannst rechtzeitig reagieren und rechts ranfahren.

Man sollte die ab 60 km nachziehen, insbesonder bei Leichtmetallfelgen, riskiert aber keinen Räderverlust bei 72 km Fahrtstrecke :-)

Tankstellen mit Service sind selten, aber auch Autohäuser, Reifendienste entlang der Autobahn helfen da, vlt. sogar kostenlos.

So ein Drehmomentschlüssel ist aber auch nun keine großartige Anschaffung, seine Anwendung kein Hexenwerk und bisweilen bei Diskontern für 25 EUR zu haben: http://www.lidl.de/de/cartrend-drehmomentschluessel/p17878

G imager761

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Versicherungsrechtlich gesehen sind M+S Reifen nicht zwangsläufig Winterreifen. Denn der Begriff "M+S" ist nicht rechtlich geschützt und daher gibt es sie als Winter- und als Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen. Beide sind zulässig, aber:

Es gibt nach wie vor keine Garantie dafür, dass jeder Reifen mit dem Aufdruck "M+S" im Winter auch tatsächlich bessere Fahreigenschaften besitzt als ein Sommer- oder Allwetterreifen. Und genau diese Pflicht hast du, um ein Mitverschulden oder Bußgeld der obligatorischen situativen Winterreifenpflicht bei entsprechenden Straßenverhältnissen auszuschliessen :-)

Auf Nummer Sicher gehst du daher nur, wenn der Reifen zusätzlich ein Schneeflockensymbol zeigt und nur damit ein entsprechendes Winterlamellenprofil über die gesamte Lauffläche aufweist und eine entsprechende Profiltiefe von mind. 4 mm besitzt :-O

G imager761

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Der Drängler bekommt eine Strafanzeige wg. Nötigung, ggf. gefährlichen Eingriff in den Sraßenverkehr, die mit Tagessätzen und FS-Entzug deutlich empfindlicher belegt ist :-O

Der Langsamfahrer nur, wenn der die Überholspur absichtlich blockiert und keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/ h galt.

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Ein Reifen ist "Neu", wenn er aus der Fabrik kommt. Lt. ADAC, TÜV Rheinlang gelten Reifen bei sachgemäßer Lagerung beim Fachnhändler durchaus 3 Jahre lang als Neuware "mit dementsprechend zugesicherten Eigenschaften" - und dieser Auffassung schliessen sich die meisten Gerichte auch an.

ATU und viele Onlinehändler sind dafür bekannt, alte Schlappen anzudrehen - da muss man bei seiner Bestellung dann schon "aus neuester Produktion" vereinbaren, um dies als Sachmangel wirksam zurückweisen zu können :-)

G imager761

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Dein Irrtum in der Sache ist keine Täuschung :-O

"km-Stand" oder "Tachostand" bedeutet nicht "Gesamtfahrleistung", gültige HU im Zeitpunkt der Vorführung meint nicht verkehrssicher bei Kauf, nicht erwähnte Mängel sind, sofern sie nicht ausdrücklich nachgefragt beweisbar (Zeugen) wahrheitswirdrig bestritten wurden, kein Sachmangel, wenn sie dem erwartbaren (Alter) Zustand des Wagens entsprechen.

Bei der Angabe zu Anzahl der Vorbesitzer kommt es darauf an, ob "Haltereintragungen lt. Zulassungsbescheinigung / Brief**" formuliert wurde: In einem neuen "Brief" steht da nun mal nur "1" zu lesen :-(

Diese kleinen aber feinen Unterschiede machen aus, ob der Vertrag nacherfüllt oder gewandelt verlangt werden kann oder eben nicht.

G imager761

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Gebrauchtwagen gefunden im Internet, den ein Händler im Kundenauftrag verkauft.

Da wäre mit dem Besitzer mal zu klären, ob dem überhaupt so ist oder der Hdl. dadurch nur seine Sachmängelhaftung umgehen möchte :-)

Bei einem echten Kommissionsgeschäft haftete eben nur der Voreigentümer, und zwar nur für die bei Übergabe vereinbarten oder für Alter und Laufleistung vorhandene, erwartbare Eigenschaften und mit einen sachmängelfreien Übergang - danach nicht mehr.

G imager761

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