Gibt es auch eine Gebrauchtwagengarantie vom Händler, wenn der ein Auto im Kundenauftrag verkauft?
Ich habe einen Gebrauchtwagen gefunden im Internet, den ein Händler im Kundenauftrag verkauft. Meine Frage wäre jetzt, ob es dann auf dieses Fahrzeug trotzdem die gesetzliche Gebrauchtwagengarantie gibt vom Händler?
5 Antworten
Ja, ich stimme hatani zu. Das ist auch der Grund, warum es "im Kundenauftrag" heißt. Der private Verkäufer nutzt das professionelle Umfeld des Händlers/Werkstatt aus, es gibt aber von privat keine Gewährleistung.
Es gibt keine gesetzliche Gebrauchtwagengarantie nur eine Sachmangelhaftung. Die kann er beim Verkauf im Kundenauftrag aber ausschließen. Er kann aber gegen eine Zusatzberechnung für das Auto und Dich eine Gebrauchtwagengarantie vermitteln. Die Gebrauchtwagengarantie ist nämlich nur eine Versicherung die dann für bestimmte Leistungen eintritt. Die Leistungen daraus richten sich in der Regel nach dem KM-Stand und werden dann nur anteilig bezahlt.
Nein der Händler vermittelt in dem Falle nur. Der Vertrag kommt mit der Privatperson zustande. Und da ist dann auch keine Rede mehr von Garantien oder Gewährleistungen. Leider nein. Aber sprich den Händler doch einfach mal direkt an. Veilleicht sieht er einen Weg..
Gebrauchtwagen gefunden im Internet, den ein Händler im Kundenauftrag verkauft.
Da wäre mit dem Besitzer mal zu klären, ob dem überhaupt so ist oder der Hdl. dadurch nur seine Sachmängelhaftung umgehen möchte :-)
Bei einem echten Kommissionsgeschäft haftete eben nur der Voreigentümer, und zwar nur für die bei Übergabe vereinbarten oder für Alter und Laufleistung vorhandene, erwartbare Eigenschaften und mit einen sachmängelfreien Übergang - danach nicht mehr.
G imager761
Hi, erstmal: Es gibt keine gesetzliche Gebrauchtwagengarantie. Das nennt man gesetzliche Gewährleistung, die aber bei Fahrzeugen die "im Kundenauftrag" verkauft werden, oft ausgeschlossen wird. Deswegen wäre ich bei solchen Fzg. immer vorsichtig. Eine Gebrauchtwagen"garantie" kannst du trotzdem abschließen - denn im Grunde genommen ist das nur eine freiwillige Versicherung gegen Schäden mit bestimmten Regeln (meist zu ungunsten des Kunden).