Händlerfahrzeug
Der Begriff Händlerfahrzeug kann missverstänlich gedeutet werden.Wenn zB ein Gemüsegroßhändler ein Fahrzeug aus seinem Fuhrpark verkaufen will,würde er es nie an einen Privatmann verkaufen.Er müsste dann Gewährleistung geben,wie ein Autohändler.Wenn er das Fahrzeug an irgendeinen anderen Händler verkauft,muss er das nicht.Nennt man das den nicht auch Händlergeschäft?
2 Antworten
Eigentlich ist der Begriff im Gebrauchtwagenhandel eindeutig belegt. Ein Händlerfahrzeug wird im Gegensatz zu einem Fahrzeug von Privat eben von einem Händler zu einem Preis inkl. Mehrwertsteuer verkauft. Der "Gemüsehändler" verkauft sein Firmenfahrzeug mit separat ausweisbarer Mehrwertsteuer.
Ist eben die alte Leier, Deutschland, EU und die tollen Gesetze! Bei gebrauchten Immobilien ist das genauso. Jeder Verkäufer einer Wohnung oder eines Hauses muss vom Gestz her eine Gewährleistung übernehmen. Das hatte zum Erfolg, das mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sämtliche Notare die Gewährleistung des Verkäufers in den Verträgen ausgeschlossen haben. Und das Schlimme ist, die Beamten kriegen auch noch Geld für so einen Mist!
Ja das ist so. Wenn man aus gewerblicher Hand ein Fahrzeug verkauft an eine Privatperson, dann muss man eine Gewähleistung bieten. Von Privat zu Privat ist das auszuschließen. Deshalb immer genau hinschauen beim Gebrauchtwagenkauf.
Das Kuriose dabei ist,wenn irgendeine Firma ein Auto an eine Privatperson verkauft,wird er genauso eingestuft wie ein Autohändler.Er muss eine Gebrauchtwagengarantie geben.Verkauft er das Fahrzeug an irgendeinen anderen xbeliebigen Händler,muss er das nicht.