Du musst die Ladung nach §22 StVO so sichern das sie alle eventuellen Fahrmanöver übersteht und sogar bei einer Vollbremsung auf dem Hänger bleibt.
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Viele vernachlässigen die Ladungssicherung weil sie denken das auf "dem kurzen Stück" nichts passieren kann oder "man besonders vorsichtig" fährt. Leider kann man aber Fehler von Anderen oft nicht voraussehen, wenn man dann mit ungesicherter Ladung ausweichen und stark bremsen geht von ihr eine große Gefahr aus.
Bei einer Kontrolle steht darauf für PKW ein Verwarnungsgeld von 35€. Kommt es allerdings zu einer Gefährdung sind schon 50€ plus 23,50€ Gebühren und 3 Punkte fällig.
Hier kann aber auch §23 StVO zur Anwendung kommen:
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet
Dann sind die Bußgelder wesentlich höher und beginnen bei 80€ plus Gebühren und 3 Punkten.