Eine Kolonne zu überholen schafft man fast nie ganz. Wenn sich der Gegenverkehr doch etwas schneller nähert, dann muss man wieder hinein auf die rechte Spur. Das sehen aber die dort befindlichen Autofahrer anders. Häufig wird schon mal der Sicherheitsabstand verkleinert. In solch einem Falle hatte ich keine Wahl und habe mich trotzdem eingeordnet, was zu wütender Lichthupe und Fernlicht meines Nachfolgers führte. Nun habe ich mich über diesen Sachverhalt mit meinem Kollegen gestritten, der davon ausgeht, dass Kolonnen deshalb nicht überholt werden dürfen, weil man nie sieht, wie dicht die Autos hintereinander her fahren. Er ärgert sich über Leute wie mich, weil ich ja in den Sicherheitsabstand wechsle, damit ein Abbremsen des Nachfolgers auslöse, was wiederum eine Bremswelle des nachfolgenden Verkehrs zur Folge hat. Ich argumentiere, dass man den Sicherheitsabstand nach Bedarf vergrößern können muss, wenn jemand hineinwill - noch dazu, wenn er sein Vorhaben durch Blinken rechtzeitig angezeigt hat. Gibt es da Urteile oder ähnliches?
Kolonne von 6 Fahrzeugen überholen und nach 3 Fahrzeugen einscheren - in den Sicherheitsabstand