Strafzettel bei Schnee auf Windschutzscheibe erlaubt?
Hallo,
ich habe letzte Woche folgendes in der Stadt beobachtet:
Ein "Parksheriff" ist auf der Straße herumgegangen und hat die dort parkenden Autos kontrolliert, ob sie auch alle gültige Parkpickerl oder Parkscheine haben. Es hat jedoch geschneit und die meisten Autos, vor allem die, die länger dort geparkt haben und über Nacht, hatten überall Schnee. Also auch auf der Windschutzscheibe. Der Herr hat den Schnee jedoch nicht weggewischt, um zu kontrollieren, ob darunter ein Parkschein zum Vorschein kommt und sofort einen Strafzettel ausgestellt.
Wie es der Zufall so will, habe ich ein paar Stunden später genau da aus dem Fenster gesehen, als die Autobesitzerin zurückkam und natürlich sehr empört über den Strafzettel war. An ihrer Körpersprache hat man erkennen können wie verärgert sie war und sie hat den Zettel auch gleich mit ihrem Handy abfotografiert.
Daher meine Frage, ob man einen Strafzettel ausstellen darf, ohne davor den Schnee von der Scheibe entfernt zu haben, um zu kontrollieren, ob das Auto einen Parkschein/Parkpickerl hat oder nicht und ist die Strafe dann gültig, wenn man das nachweisen kann?
Danke bereits im Voraus für eure Antworten und schönen Montag!
4 Antworten
Der Parkzettel muss sichtbar sein, allerdings ist die Handhabe hier etwas zu unbedarft gewesen, ein Einspruch ist sinnvoll: https://www.advocard.de/streitlotse/verkehr-und-mobilitaet/parkschein-verdeckt-was-wenn-schnee-auf-der-windschutzscheibe-liegt/
Allerdings sind die Mitarbeiter auch gehalten pro Tag eine gewisse Mindestanzahl an Strafzetteln zu verteilen (natürlich nicht offiziell und so wörtlich gefordert) und da kommt ein nicht sichtbarer Parkschein wegen Schnne ganz recht. Ist ja auch einfach und um Widersprüche darf sich eine andere Abteilung kümmern...
Hmm.. alles klar, das war irgendwie sogar zu erahnen, dass das so gehandhabt wird. Fair ist das ja nicht gerade, wenn es schneit und man einen Parkschein hat, der dann aber "unsichtbar" wird. Aber fair interessiert in dem Fall auch keinen und vor allem nicht, wenn die gewissen Mindestanzahl an Strafzetteln für den Tag erfüllt werden muss.
Auf jeden Fall gut zu wissen, wie das abläuft. Danke fü die aufschlussreiche Antwort!
Bin echt erstaunt auf welche Ideen so manche "Strafzettelverteiler" kommen. Hatte einen ähnlichen Fall bei dem mein gelöster Parkschein wohl nicht gesehen wurde und ich einen Strafzettel bekam. Aber ich habe das mit dem gelösten Parkschein nachgewiesen und ich musste keine Strafe zahlen.
Das ist schon mies, da hätte ich mich anstelle der Frau auch aufgeregt. Aber mit dem Parkschein kann man ja zum Glück nachweisen, dass man nicht "schwarz" geparkt hat. Nervig ist es aber natürlich trotzdem, wenn man da erst Widerspruch einlegen muss.
spannende Frage, an die ich noch nie gedacht habe. Aber ja, der Parkzettel muss immer sichtbar sein...wie man das aber machen soll, wenn die Scheibe vereist ist, ist wirklich eine gute Frage.
ja eben, das denke ich mir auch...die 60 Euro die man dann zahlen muss, scheinen dann sogar die bessere Alternative zu sein...vielleicht hilft es ja auch einfach mal bei den dafür zuständigen Personen anzurufen und ihnen erklären, was passiert ist...vielleicht akzeptieren sie ja den Parkzettel noch im Nachhinein... einen Versuch ist es wert.
Finde, dass man diesen Ansatz vielleicht einmal überdenken sollte. Aber da scheiden sich vermutlich die Gemüter. Da sollte man in meinen Augen auf jeden Fall Einspruch erheben, nur leider wird das dann wahrscheinlich eine ziemlich langvirige und mühsame Prozedur, von der man selbst erst recht nicht profitiert..