Grundstückszufahrt über Radweg, wer muss warten?
Als Radfahre fuhr entlang der Hauptstraße, auf der rechten Seite des Rad-, Gehwegs. Eine Mutter von drei Kinder kam mir, mit ihrem Wagen aus entgegengesetzter Richtung auf der Hauptverkerhsstraße entgegen und ist links über den abgesenkten Bordstein auf den Radweg gefahren, um dort zu warten bis sich das Grundstückstor vollständig geöffnet hat. Damit sie hinein fahren kann, just in diesem Moment war ich schon vor dem Wagen und es kam beinahe zur Kollision, da sie der Meinung war (nachrträgliche Gesprächsaufnahme) ich müsse ihr Vorfahrt gewähren, da sie den Radweg blockiert und sie mich somit daran hindere vorbei zu fahren. Somit muss ich warten bis sie den Radweg wieder Feigegeben hat.
Die Frage ist muss ich als Radfahren vorfahrt gewähren für denjenigen der die Grundstückseinfahrt passieren möchte, oder hat der Führer des KFZ dem auf dem Gehweg / Radweg vorfahrt zu gehwähren?
Vielen Dank der Mühe
Mirko
3 Antworten
Die Fahrt auf ein Privatgrundstück hat mit erhöhter Sorgfalt zu erfolgen. Und zwar so, das eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Die PKW Fahrerin hätte also rechts anhalten müssen, warten bis das Tor offen ist und hätte dann vorsichtig auf das Grundstück fahren können. Kommt es bei einem Manöver, wie Du es schilderst, zu einem Unfall, hat die PKW Fahrerin die volle Schuld.
Sie hätte warten müssen, da du geradeaus gefahren bist und sie angebogen ist. Für ihr Verhalten gibt es sogar einen Tatbestand im Bußgeldkatalog:
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet -> 80€, 1 Punkt Quelle: http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-wenden-abbiegen/
Du warst im Recht und hättest ihr keine Vorfahrt gewähren müssen.
PKW Fahrer muss definitv rechts anhalten und warten bis das Tor sich öffnet.
Die Frage war,wer bei dieser Situation Vorrang hat,und nicht,wo der Kraftfahrer halten muss,um das Tor zu öffnen.