Unfall mit einer Fahrradfahrerin teilschuld?
Hallo und zwar habe ich eine Frage zum Thema Unfall mit einem Fahrrad. Mir ist bekannt, dass man als Autofahrer besonders aufpassen muss auf Fußgänger und Radfahrer. Die liebe Versicherung von der Gegnerischen Partei, will den Schaden nicht zu 100% übernehmen und möchte mir nur 50% bezahlen und begründet dies mit dem §7 StVG und § 823 BGB und es steht in dem Schreiben, dass die Radfahrerin noch bei Grün auf die Straße gefahren ist.
Jetzt zu der eigentlichen Frage und dem Unfall:
Ich hatte einen Unfall mit einer Radfahrerin, die bei Rot über die Ampel gefahren ist und mit meinem Auto kollidiert ist als ich anfuhr. Die Versicherung von ihr bzw. der Eltern, will mir nur 50% bezahlen (1000€), weil dies mit den obengenannten § argumentieren und behauptet, dass die Ampel, als sie auf die Straße fuhr noch grün war. Ich habe aber 3 unabhängige Zeugen, die bestätigen können (auch vor Gericht haben sie mir gesagt), dass ich keine Schuld habe und alle haben zu mir gesagt, dass sie erst auf die Kreuzung fuhr, als die Ampel Rot war und ich erst bei grün losgefahren bin.
Wer hat leider mit so einem Fall schon mal Erfahrungen machen müssen und wie wahrscheinlich ist es wohl, dass ich doch 100% von der Versicherung bekomme?
1 Antwort
Sprich mit deiner Versicherung. Grundsätzlich hat ein PKW eine erhöhte Betriebsgefahr und daher wird fast immer eine Teilschuld unterstellt.
Kann jedoch eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vor Gericht festgestellt werden, kann ein Urteil gefällt werden, welches von 0-100% Teilschuld des Autofahrers reichen kann.
Du kannst es also drauf ankommen lassen und insbesondere wenn Personenschäden eingetreten sind, solltest du dich fachanwaltlich vertreten lassen .