Schuldfrage bei Unfall mit Fahrradfahrer?
Ein bekannter von mir hatte letztens einen Unfall mit einem Fahrradfahrer, welche bei Nacht ohne Licht über eine rote Ampel gefahren ist. Die Polizei hat dann aber gesagt, dass er auch eine Teilschuld bekommt, obwohl er keine Möglichkeit hatte den Unfall zu verhindern. Weiß jemand vielleicht, wie genau die Rechtslage ist in einem solchen Fall, oder ob der Autofahrer immer gleich eine Teilschuld zugeschoben bekommt? PS.: Dem Radfahrer ist nicht viel passiert!
4 Antworten
Hallo! Der Autofahrer hat in dem Fall IMMER eine Teilschuld. Das liegt daran, dass der Radfahrer der schwächere Verkehrsteilnehmer ist. Der stärkere Verkehrsteilnehmer muss die Augen offen halten. Wenn ein Radfahrer einen Fußgänger überfährt, hat der Radfahrer auch eine Teilschuld, auch, wenn sich der Fußgänger vor das Fahrrad "geworfen" hätte. Ein Anwalt wird dir da denk ich nicht viel nutzen, es sein denn, du hast zeugen die aussagen, dass der radfahrer absichtlich vor das Auto gefahren ist... Grüße
Da Autofahrer bei einem Unfall mit Fahrradfahrern oder Fußgängern defintiv ohne irgendwelche gesundheitlichen Schäden davon kommen, trifft sie eben auch eine größere Verantwortung aufzupassen. In dem Fall ist es natürlich etwas harsch, aber ein Rechtsanwalt wird da auch nicht viel erreichen können. Es sei denn du könntest beweisen, dass der Radfahrer dort gewartet hat und absichtlich vors Auto gefahren ist.. Fraglich wer das gern macht.
Ich finde es auch komisch, aber man bekommt bei einem Unfall mit einem Radfahrer sehr schnell eine Teilschuld auch wenn der Radfahrer "schuld" hat. Wenn dein Freund eine Verkehrsrechtschutz hat kann er es ja trotzdem mal mit einen Rechtsanwalt probieren.
Das kann daran liegen, dass er der schwächere Verkehrsteilnehmer ist. Ein Freund von mir wurde von einem Fahrradfahrer auf seinem Motorrad angefahren - am Ende war der Motorradfahrerschuld, obwohl er stand und nicht gefahren ist.
Kosten waren 500Euro Schmerzensgeld, sowie ein Punkt in Flensburg.