Antwort
Hallo! Der Autofahrer hat in dem Fall IMMER eine Teilschuld. Das liegt daran, dass der Radfahrer der schwächere Verkehrsteilnehmer ist. Der stärkere Verkehrsteilnehmer muss die Augen offen halten. Wenn ein Radfahrer einen Fußgänger überfährt, hat der Radfahrer auch eine Teilschuld, auch, wenn sich der Fußgänger vor das Fahrrad "geworfen" hätte. Ein Anwalt wird dir da denk ich nicht viel nutzen, es sein denn, du hast zeugen die aussagen, dass der radfahrer absichtlich vor das Auto gefahren ist... Grüße