Hallo,
Ich kaufte bei einem Automöbilhändler einen Golf 2. Ich habe das Fahrzeug auch auf der Hebebühne gesehen. Es war untergrundversiegelt, hatte einen neuen Auspuff, und sollte für den TÜV nur neue Achmanschetten bekommen.
Nachdem ich das Fahrzeug bekam, entdeckte ein Mechaniker bei ihm bei einem Routinecheck, den er auch auf die neuen gut abgeschmierten Achsmanschetten richtete, das der Aggregateträger des Motors sehr von Rost befallen ist. Zwar ist das nicht sofort zu beheben, muß aber gemacht werden. Er wunderte sich, daß das Fahrzeug so den TÜV bestanden hat!
Ein Bekannter, dem ich das erzählte meinte nun, das sei ein Gewährleistungsmangel, den ich reklamieren, bzw. auf seine Kosten beheben lassen könnte, denn das sei ja kein normales Verschleißteil.
Im Kaufvertrag, (der auf $25UStg) stand,. daß das Fahrzeug keine bekannten Mängel hat. Und der TÜV hat das am 30 Jahre alten Wagen ja auch nicht entdeckt.
Der Kaufvertrag hat kein Kleingedrucktes, es ist ein Word Dokument wie bei Privatleuten.
Mein Bekannter sagte, und so laß ich es auch, gewerbliche Verkäufer haben eine Garantie zu gewähren.
Aber gilt das hier auch?
Kann ich fast nicht glauben!
Was also tun?