Unter der reinen Mobilitätsbetrachtung sind sicherlich weniger als 60-70 PS für die meisten Belange vollkommen ausreichend. Allerdings ist Autofahren eben nicht nur reine Mobilität sondern teils auch ein Hobby was Spaß macht. Daher ist es auch vollkommen legitim Autos mit mehr als dem 5-fachen an Motorleistung zu fahren. Ich würde ungern auf das Schubgefühl oder die Querbeschleunigung von meinem Wagen verzichten.

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Da ich selbst mal von so einem Fall betroffen war, weiß ich das ganz genau. Ich gehe davon aus, dass der Kostenvoranschlag in schriftlicher Form vorliegt. Wenn die Kosten um mehr als 20% während der Reparatur steigen, muss die Werkstatt den Kunden informieren. Unterlässt sie dies muss dieser nicht mehr als 20% über dem Vorkostenanschlag zahlen. Dazu gibt es diverse Gerichtsurteile, die das so bestätigen. Trotzdem solltest du natürlich versuchen dich erstmal ohne Gericht mit der Werkstatt zu einigen.

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Heikles Thema. Ich würde mal sagen, dass es folgendermaßen ist: Grundsätzlich muss die Reparatur oder sonstige Leistung der Werkstatt terminlich festgemacht gewesen sein. Also "bis Ende nächster Woche" oder dergleichen. Wenn die Werkstatt deine Reparatur bis dahin nicht fertig bringt und du genau daraus (nicht rechtzeitig losgekommen) einen Schaden (Fähre verpasst) erleidest dann steht dir grundsätzlich Schadensersatz durch die Werkstatt zu. Allerdings nur wenn es auch wirklich die Schuld der Werkstatt ist. Wenn du also dein Auto hinbringst und fragst, ob mal gerad drei Schrauben nachgezogen werden können bis nächste Woche und dann denen der halbe Motor entgegenkommt, ist das natürlich eine falsche vertragliche Grundlage und dementsprechend hast du keinen Anspruch. Gleiches gilt wenn die Werkstatt zum Beispiel Teile bestellt hat und diese nicht rechtzeitig kommen. Da könnte sich die Werkstatt entlasten und ob du dann mit der Klage gegen den Lieferanten weiterkommst ist fraglich, da der ja eigentlich nur einen Vertrag mit der Werkstatt hatte.

Alles in allem wist du da nur Geld rausbekommen wenn es nachweislich Schuld der Werkstatt ist. Also z.B. Profitgier. Sie nehmen deinen Auftrag an obwohl sie wissen, dass sie es nicht bis nächste Woche schaffen oder sowas. Aber das ist immer schwer zu beweisen und dementsprechend hat man bei sowas wohl meistens schlechte Karten!

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Ein Freund von mir wurde am 25. Hochzeitagstag mit seiner Frau im Auto auf der Autobahn nach Hamburg geblitzt. Hatte dann der Polizei kurz darauf einen recht langen Brief geschrieben, dass es sich bei der gut aussehenden Beifahrerin um seine Frau handelt und sie auf dem Weg in die Oper zu ihrem 25. Hochzeitstag waren und er das Bild doch gern als kleine Erinnerung behalten würde, natürlich ohne Unkenntlichmachung. Wieder ein paar Tage später kam das Bild und vorallem kein Mahnbescheid sondern nur eine Anmerkung mit "Auf zu den nächsten 25".. Fand ich ne tolle Geste von der Polizei.

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So richtig eindeutig ist das nicht. Hupen kann aber sicherlich noch eher dazu beitragen, dass das Wild von der Straße flieht als Aufblenden. Das grelle Licht veranlasst die Tiere eher dazu starr stehen zu bleiben. Meistens reicht es aber vollkommen abzubremsen, abzublenden und kurz zu warten bis die Straße frei wird. Dabei am besten im Rückspiegel darauf achten, dass einem niemand hinten reinfährt sondern rechtzeitig mit Warnblick und Gegenverkehr mit dem Fernlicht auf das Wild aufmerksam machen.

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Schäden aus Waschstraßen sind leider ein häufiges Problem bzw. nicht der Schaden sondern eher die Erstattung seitens der Betreiber. Natürlich muss der Waschstraßenhersteller haften wenn der Wagen ordnungsgemäß in die Waschstraße eingefahren wurde und dann der Spiegel abreisst, allerdings hat sie wahrscheinlich keine Beweise um nachzuweisen, dass es keine Vorbeschädigung gab. Vielleicht hilft ein Gutachten, aber das ist auch teuer!

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Du könntest Glück gehabt haben. Radarfallen messen zwar die Geschwindigkeit aber lösen auch erst ab einer gewissen Übertretungsschwelle aus. Dazu kommt noch, dass die Tachometer bei höheren Geschwindigkeiten meistens höhere Werte angeben als eigentlich vorliegen. Gerade beim (starken) Bremsen kann der Wert schwer "genau" abgelesen werden und du kannst trotz allem Glück gehabt haben!

Ansonsten ist es aber für Blitzer kein Problem ein beschleunigendes oder bremsendes Fahrzeug aufzunehmen. Es ist nur die Geschwindigkeit am fixierten Punkt wichtig, nicht die (negative) Beschleunigung.

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Man darf 20 Liter Kraftstoff mitnehmen. Das gilt auch pro Kraftfahrzeug und nicht pro Person oder so. Aber du könntest dir natürlich irgendwie nen größeren Tank einbauen :-)

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V8 Motor hat eigentlich immer nen ziemlich enormen Verbrauch und ich würde tippen, dass es sich um Wasser handelt. Bewegst er den Wagen meistens nur auf Kurzstrecken ? Da passiert sowas schon Mal..

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