Welche Rechte hat man, wenn das Auto zu spät von einer Reparatur kommt?
Hi! Hat jemand von euch Ahnung, ob man ein Recht auf Schadensersatz hat, wenn eine Werkstatt trotz genauer Terminabsprache nicht rechtzeitig fertig wird und man eine schon gebuchte Fähre in den Urlaub nicht erreichen kann bzw. dann einen Mietwagen nehmen muss? Ist das das eigene Risiko oder sind Werkstätten auch rechtlich an Fertigstellungstermine gebunden? Danke!
1 Antwort
Heikles Thema. Ich würde mal sagen, dass es folgendermaßen ist: Grundsätzlich muss die Reparatur oder sonstige Leistung der Werkstatt terminlich festgemacht gewesen sein. Also "bis Ende nächster Woche" oder dergleichen. Wenn die Werkstatt deine Reparatur bis dahin nicht fertig bringt und du genau daraus (nicht rechtzeitig losgekommen) einen Schaden (Fähre verpasst) erleidest dann steht dir grundsätzlich Schadensersatz durch die Werkstatt zu. Allerdings nur wenn es auch wirklich die Schuld der Werkstatt ist. Wenn du also dein Auto hinbringst und fragst, ob mal gerad drei Schrauben nachgezogen werden können bis nächste Woche und dann denen der halbe Motor entgegenkommt, ist das natürlich eine falsche vertragliche Grundlage und dementsprechend hast du keinen Anspruch. Gleiches gilt wenn die Werkstatt zum Beispiel Teile bestellt hat und diese nicht rechtzeitig kommen. Da könnte sich die Werkstatt entlasten und ob du dann mit der Klage gegen den Lieferanten weiterkommst ist fraglich, da der ja eigentlich nur einen Vertrag mit der Werkstatt hatte.
Alles in allem wist du da nur Geld rausbekommen wenn es nachweislich Schuld der Werkstatt ist. Also z.B. Profitgier. Sie nehmen deinen Auftrag an obwohl sie wissen, dass sie es nicht bis nächste Woche schaffen oder sowas. Aber das ist immer schwer zu beweisen und dementsprechend hat man bei sowas wohl meistens schlechte Karten!