Ein Freund von mir hat gerad echt Ärger mit seiner Werkstatt. Der Vorkostenanschlag beläuft sich auf 1.200 Euro. Beim Abholen des Wagens hat ihm die Werkstatt nun eröffnet, dass die Kosten leider auf 1.800 Euro gestiegen sind. Klar ist ein Vorkostenanschlag nicht exakt, aber ohne Bescheid zu geben den um 50% überschreiten ist auch arg. Weiß jemand wie das gerichtlich aussieht?
Ist ein Vorkostenanschlag verbindlich für die Werkstatt?
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