Ist ein Vorkostenanschlag verbindlich für die Werkstatt?
Ein Freund von mir hat gerad echt Ärger mit seiner Werkstatt. Der Vorkostenanschlag beläuft sich auf 1.200 Euro. Beim Abholen des Wagens hat ihm die Werkstatt nun eröffnet, dass die Kosten leider auf 1.800 Euro gestiegen sind. Klar ist ein Vorkostenanschlag nicht exakt, aber ohne Bescheid zu geben den um 50% überschreiten ist auch arg. Weiß jemand wie das gerichtlich aussieht?
2 Antworten
Da ich selbst mal von so einem Fall betroffen war, weiß ich das ganz genau. Ich gehe davon aus, dass der Kostenvoranschlag in schriftlicher Form vorliegt. Wenn die Kosten um mehr als 20% während der Reparatur steigen, muss die Werkstatt den Kunden informieren. Unterlässt sie dies muss dieser nicht mehr als 20% über dem Vorkostenanschlag zahlen. Dazu gibt es diverse Gerichtsurteile, die das so bestätigen. Trotzdem solltest du natürlich versuchen dich erstmal ohne Gericht mit der Werkstatt zu einigen.
Das ist gut. So wie er es mir geschildert hat, gab es keine Rückmeldung durch die Werkstatt.
Die entscheidende Frage ist hier natürlich gibt es das Dokument schriftlich oder nicht?! Wenn ja, muss sich daran gehalten werden. Wird der Kostenrahmen überschritten, muss vorher angerufen werden und nachgefragt. Sonst must du die Rechnung nicht zahlen.