Da ich selbst mal von so einem Fall betroffen war, weiß ich das ganz genau. Ich gehe davon aus, dass der Kostenvoranschlag in schriftlicher Form vorliegt. Wenn die Kosten um mehr als 20% während der Reparatur steigen, muss die Werkstatt den Kunden informieren. Unterlässt sie dies muss dieser nicht mehr als 20% über dem Vorkostenanschlag zahlen. Dazu gibt es diverse Gerichtsurteile, die das so bestätigen. Trotzdem solltest du natürlich versuchen dich erstmal ohne Gericht mit der Werkstatt zu einigen.
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