Was ist, wenn ein Mangel während der Gewährleistungs- und Garantiezeit nicht behoben werden kann?
Guten Abend, ich habe hier mal ne frage gestellt, die vielleicht ein bisschen schwarzmalerisch ist und dieser Fall vielleicht auch nicht so selten auftritt. Aber die Antwort würde mich dennoch sehr interessieren. Vielleicht könnt ihr mir ja beantworten wie das ist, wenn der Mangel in der Garantie/ Gewährleistungszeit nicht behoben werden kann? Gilt die Garantie dann immer noch, zumindest für den Mangel?
3 Antworten
Also eigentlich müssten alle Mängel in der Regel rechtzeitig behoben werden können. Als Faustregel sagt man, hat eine Werkstatt 2 Versuche einen Mangel zu beheben. schafft es die Werkstatt nicht, oder wird die Nachbesserung verweigert, kannst du dein Geld zurückverlangen. Von daher würde ich mir da keine sorgen machen, dass dieser Fall eintritt.
Wenn es sich tatsächlich um einen Fehler handelt, für den die Garantie/Gewährleistung übernommen wird, dann hast du erstmal einen Nacherfüllungsanspruch. Kann die Werkstatt endgültig nicht reparieren, hast du Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung.
Dann ist der Hersteller in Zugzwang. Also er muss dann einen gleichwertigen Ersatz schaffen. Das wird dann in dem Falle worauf die abzielst wohl ein neues Teil oder gar Bauteil für das Fahrzeug sein.