Mängel verschwiegen bei meuwagenkauf?

1 Antwort

Vielleicht hast du eine Tageszulassung gekauft, dann ist dies ein Wagen mit keinen oder kaum km auf dem Tacho, hatte aber das Autohaus als Vorbesitzer.

Rechtlich ist es damit dann ein Gebrauchtwagen. Wenn der Wagen einen Unfallschaden hatte, dann musst der Händler es im KV angeben. Was als ein Unfallschaden gilt, darüber scheiden sich die Geister.

Manche sagen alles unter 750€ ist ein Bagatellschaden, aber kein Unfallschaden. Also z.B. auch keine Nachlackierung einzelner Teile wegen einem kleinen Transportschaden. Ein fairer Händler hätte dies jedoch erwähnt.

Und was ist bei dem Gespräch zum Servicetermin herausgekommen?