Keine TÜV Plakette wegen Geringen Mängeln GM?
Hallo,
ich wollte mein Auto verkaufen und vorher noch mal den TÜV erneuern lassen damit ich wenigstens noch ein bisschen was für bekomme. Dachte eigentlich dass es so wie es ist durchkommen sollte und es daher nicht so teuer werden würde.
Falsch gedacht.
Die Werkstatt rief an und meinte, dass ein paar Sachen gemacht werden müssten um die TÜV Plakette zu erhalten.
Habe dann gesagt, dass aber nur das nötigste gemacht werden sollte, da es nur drum geht die Plakette zu erhalten damit das Auto an Verkaufswert gewinnt. Reparaturen kann ja der Käufer vornehmen.
Als ich die Rechnung über 500€ und den Bericht der Hauptuntersuchung erhielt die Überraschung:
Auf dem Bericht stehen nur folgende GM und Hinweise:
GM Bremsleuchte - rechts - eine von mehr als zwei leuchtet nicht
GM Reifen - Verschleiß - 2. Achse links und rechts - einseitig abgefahren
GM Verbandskasten - unvollständig
Folgende Hinweise sollten vom Fahrzeughalter dringend beachtet werden:
Koppelstange - 1. Achse links - Lagerung ausgeschlagen - beginnend
Schalldämpfer - hinten - Ummantelung beschädigt - beginnend
Schalldmäpfer -mitte - Ummantelung beschädigt - beginnend
Seitenteil - links - beschädigt - leicht
Verbandkasten - Inhalt -überaltert
Der Fahrzeughalter ist verantwortlich für dieumgehende Beseitigung der dokumentierten Mängel.
Ergebnis:
geringe Mängel (GM) HU Platte: angebracht
Die Werkstatt sagte mir, dass die 2 Reifen ausgetauscht, die zwei Koppelstangen an der Vorderachse links und rechts ebenfalls ausgetauscht und die hintere Auspuffschale am MSD entfernt werden müsste. Ansonsten müsse ich zur Nachprüfung antreten und die TÜV Plakette wieder vom Nummernschild entfernt werden.
Ich weiß das ist viel Text, wär aber echt dankbar wenn jemand der Ahnung von hat kurz seine Meinung dazu sagen könnte ob das seien Richtigkeit hat oder ob die mich über's Ohr gehauen haben.
Also:
Ergibt es Sinn dass beide Koppelstangen ausgetasucht wuden obwohl laut Prüfbericht nur eine Probleme macht. Und stimmt es, dass ich ohne die Sachen die angeblich gemacht werden mussten keine TÜV Plakette erhalten hätte?
Vielen Dank und liebe Grüße
2 Antworten
Allein schon die defekte Beleuchtung reichte schon als erheblicher Mangel und damit für die Verweigerung der Plakette, ebenso die Reifen und Verbandskasten.
Koppelstangen würde ich auch nur paarweise tauschen. Sind zwar nicht direkt sicherheitsrelevant, wenn diese leicht ausgeschlagen sind, solten aber dennoch bald gemacht werden. Preislich sind die vermutlich günstiger als ein neuer Markenreifen. Nur die Einbaukosten kommen auch hinzu, dürfte aber zeitlich ebenfalls sehr wenig sein.
Reifen ist ein Sicherheitsfaktor, deswegen sofort auszutauschen!
Auspuff beginnende Korrosion? Solange kein Loch dkumentiert ist oder diese droht abzufallen, würde ich keine Austauschpflicht sehen.
Danke dass dir die Zeit genommen hast.
Ne Idee warum das alles dann nur als geringer Mangel bzw. Hinweis gelsitet ist wenn es einen EM darstellt?
Bitte nicht als Antwort schreiben, sondern als Kommentar. Dies sehe ich dann in meinen Nachrichten. So ist es eher Zufall, dass ich nochmals bei deiner Frage gelandet bin ;-)
Zum Thema, es soll vorkommen, dass Werkstatt und Prüfer ein vertrauensvolles Verhältnis pflegen. So drückt vielleicht mal ein Prüfer ein Auge zu, wenn die Werkstatt z.B. sagt, dass sie bis 500€ lt. Kunde das wichtigste reparieren dürfen (und werden).
Das Ganze wird dir offiziell keiner bestätigen, weil es illegal ist. Sei einfach froh, so wie es ist.