Kauf von Gruppe N Modell als Privatperson / Straßenzulassung?
Nachdem ich auf gutefrage.net keine Antwort bekam stelle ich meine Frage einfach mal hier.
Einige Hersteller scheinen ja direkt Ausgangsmodelle für die Gruppe N im Rallyesport anzubieten, wie es bspw. in diesem Video erwähnt wird: http://www.youtube.com/watch?v=iaikVrXXUDY&t=310 Mir kamen da erstmal ein paar Fragen auf: Warum genau ist das Modell (bzw die Modelle allgemein) in der Fassung nicht zulassungsfähig? Motor etc sollte ja dem Serienmodell entsprechen. Liegt es also nur am fehlenden ESP? Wenn ja, sollte er theoretisch nach Nachrüstung des ESP (ich denke doch, dass das mit gewissen Aufwand möglich ist) zulassungsfähig sein, oder irre ich mich da? Das führte mich dann zu der Frage, ob der Kauf eines solchen Modelles als Privatperson an bestimmte Bedingungen (außer bspw die im Video erwähnte, nicht gewährte Garantie) geknüpft ist. (Ausschließliche Verwendung im Sport, nur Straußenzulassung als Gruppe-N-Fahrzeug mit den entsprechenden Regelungen o.ä.)
Ich schätze ihr habt gemerkt, dass die Fragen auf die Idee hindeuten, mit den Gruppe-N-Fahrzeugen derartige Sportwagen zwar mit mehr Aufwand (Umbau + Vollabnahme etc) allerdings u.U. zu geringeren Kosten zu bekommen. (Ohne die ganze Ausstattung und ohne Garantie sollte ja bspw. der Evo X ja merklich weniger als die ~50.000€ kosten)
Die ganze Frage stelle ich im übrigen nur aus Neugier, würde mir derzeit ein solches Auto nur bedingt zutrauen würde und finanziell ist es eh nicht möglich.
1 Antwort
Die Gruppe N Fahrzeuge sind doch noch relativ seriennah. Trotzdem keine Strassenzulassung, weil einige Bauteile außerhalb der üblichen Grenzen liegen. Auspuffanlage und der Geräuschpegel, Sportluftfilter, Sicherheitsgurte, Überrollkäfig, Gewindefahrwerk usw. - alles muss eigetragen sein. Und da kommt einiges zusammen. Auch die Bereifung muss der Norm entsprechen. Die Gruppe N-Fahrzeuge, die ab Werk ausgeliefert werden, sind für Rennteams, werden auch nur für Sportevents eingesetzt. Eine Strassenzulassung bekämen die Fahrzeuge auch nicht. Und das liegt nicht am fehlenden ESP, s.o.
Wie ich bereits in meiner Frage geschrieben habe wollte ich aber eben wissen, warum dieses Modell nicht zulassungsfähig ist, wenn das Modell doch erstmal größtenteils der Serie entspricht. Ich wollte wissen ob es einfach an der schlichten Abwesenheit vom vorgeschriebenen ESP o.ä. liegt (mehr wurde im Video ja nicht gesagt, was ihm an z.B. sicherheitsrelevanter Ausstattung fehlt) oder ob zusätzlich dazu allgemein ohne besonderen Grund diese Modelle nicht zulassungsfähig sind, selbst wenn die "Mängel" behoben werden würden. (Was mir aber merkwürdig erscheinen würde, da man mit bestimmten Umbaumaßnahmen auch nie in Europa offiziell erschienene Modelle bspw. zulassen kann.)
In meiner gesamten Fragestellung bin ich eben davon ausgegangen, dass diese Gruppe-N-"Rohlinge" eben von Fahrwerk, Motor etc her mit den Serienmodellen identisch sind und erst von den jeweiligen Teams nach dem Kauf die wenigen erlaubten Änderungen vorgenommen werden. Zumindest der im Video gezeigte Lancer scheint ja ab Werk weder leistungs- noch sicherheitstechnisch verändert worden zu sein. Von daher dachte ich, dass mit etwas Arbeit jene Basismodelle zulassungsfähig sind. Dass ein später in Gruppe-N-Veranstaltungen genutztes Fahrzeug in den meisten Fällen nicht als normales Kfz zulassungsfähig ist ist mir klar.