LKW Horn oder Musikhupen in PKW einbauen, legal?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Machen kann man viel, es darf halt nur nicht lauter sein als die Vorschriften zulassen. Hier ist also §55,2 StVZO: "Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger."