PKW wegen einer Woche nachträglich ummelden?
Hallo,
muss man, wenn man zum 01.01.14 in ein anderes Bundesland zieht (und sich erst zum 15. rückwirkend auf den 01.01. ummeldet), auch sein Auto, das man zum 10.01. schon verkauft hat, rückwirkend ummelden? Sprich rückwirkend eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle durchführen (für den Zeitraum 01.01.-10.01.), obwohl das Auto ja mittlerweile schon verkauft ist?
Über stichhaltige Antworten freue ich mich! Danke sehr!
Grüße
3 Antworten
Zulassungsstelle anrufen und fragen, dann hast du die passende Antwort in kurzer Zeit
Wenn das Auto inzwischen verkauft wurde, ist eigentlich alles erledigt. Denn dann wurde es ja ab- bzw. umgemeldet. Die Kfz-Zulassungsstelle informiert das Finanzamt und die Versicherung, insofern brauchst du nichts mehr zu unternehmen.
Fragen, kostet dich 3 min bzw mit warten 5 min.