Alkoholfahrt Wiederholungstäter?

3 Antworten

Erwischt Sie die Polizei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird unterschiedlich stark bestraft: Erstverstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Zweitverstoß: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.


benny20015 
Beitragsersteller
 08.01.2023, 16:34

Muss man noch zur mpu als Wiederholungstäter

Das wäre dann die zweite

Schubert610  08.01.2023, 17:30
@benny20015

bei 0,6 Promille ohne Unfall eher nicht, da es keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit ist.
Aber du solltest dir in Zukunft mal überlegen entweder zu fahren oder zu saufen.

anscheinend hast du aus den vorausgegangenen Alkoholprobleme nichts gelernt. Jetzt musst du nicht jammern sondern sei ein Mann und trage die Folgen.

Ja, der Fall ist da etwas komplizierter bei dir, als bei wen anders, ich würde schauen, ob sich da ein Einspruch lohnt oder nicht.
Da gibt es gute Anwälte, die dich da beraten können
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