Alkoholfahrt Wiederholungstäter?
Hallo liebes Team bräuchte mal eure Hilfe,
Ich habe miss gebaut.
Wurde am 01.01.2023 angehalten mit 0.6 promille. Restalkohol
Brauchte nur pusten keine Blutentnahme
FÜHRERSCHEIN NICHT ENTZOGEN
Aber
Was kommt auf mich zu Bußgeld Sperre
keine Ahnung
Da ich schon mal auffällig war einmal im Jahr 2010 1,24 promille
und noch einmal 2015 1,28 promille
Dann habe ich mpu Auflage bekommen die ich 2017 bestanden habe
Und führerschein wieder bekommen
Was kommt jetzt auf mich zu noch mal mpu und Strafe
Hoffe auf vernünftige Antworten vielen Dank für eure hilfe
3 Antworten
Erwischt Sie die Polizei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird unterschiedlich stark bestraft: Erstverstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Zweitverstoß: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
bei 0,6 Promille ohne Unfall eher nicht, da es keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit ist.
Aber du solltest dir in Zukunft mal überlegen entweder zu fahren oder zu saufen.
anscheinend hast du aus den vorausgegangenen Alkoholprobleme nichts gelernt. Jetzt musst du nicht jammern sondern sei ein Mann und trage die Folgen.
Ja, der Fall ist da etwas komplizierter bei dir, als bei wen anders, ich würde schauen, ob sich da ein Einspruch lohnt oder nicht.
Da gibt es gute Anwälte, die dich da beraten können
https://bussgeldcheck.bild.de/
Muss man noch zur mpu als Wiederholungstäter
Das wäre dann die zweite