Zur Smart-Halbautomatik sieh mal hier:

http://www.helpster.de/smart-halbautomatik-fahren-so-geht-s_120599#zur-anleitung

Ob dahinter dann ein sequentielles - wie üblicherweise bei Motorrädern oder Rennwagen - oder ein "normales" Getriebe steckt, ist für Dich bei der Benutzung wenig relevant.

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Ein Stossdämpfer, der Öl verliert, ist hinüber.

In Werkstätten kann man meist auch einen eingebauten Dämpfer testen (lassen).

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Das hängt von dem Kaufvertrag ab, den er ja wohl unterzeichnet hatte.

Wenn darin nichts steht von Umlackieren, dann wars das.

Ich bin jahrelang mit einem noch extremer lackierten Wagen unterwegs gewesen, als dasselbe Modell mit derselben Lackierung in Hamburg noch als Streifenwagen (Peterwagen) unterwegs war.

Sieh mal die Bilder!

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Dieser Mehrverbrauch ist nicht normal, falls Du Dich an des gesetzliche Speedlimit von 80 bzw. 100 km/h gehalten hattest - 2 bis vielleicht 3 Liter mehr wären noch im grünen Bereich gewesen.

Bei sehr hoher Geschwindigkeit sähe das sicher anders aus.

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Das hängt vom Alter und der Erstzulassung Deines Wagens ab.

Seit 1998 ist die Bremsleuchte bei EU-Zulassungen vorgeschrieben und damit wäre eine defekte Leuchte ein Mangel.

Vermutlich würdest Du die Plakette trotzdem bekommen, aber eben auch einen Mängelbericht.

Bei einem älteren Wagen könntest Du die Leuchte einfach demontieren und das Thema wäre erledigt.

Eine vorhandene, aber nicht funktionierende Leuchte gäbe aber auch hier einen Mängelbericht, denn was montiert ist, muss auch funktionieren, selbst wenn es nicht vorgeschrieben ist.

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Das Parken eines nicht zugelassenen Fahrzeugs auf öffentlichem Grund und Boden ist verboten.

Hier mal ein Zitat dazu:

Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 16 Abs.1 StrG ohne Erlaubnis eine Straße benutzt (§ 54 Abs.1 Nr.1 StrG). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Zuständige Verwaltungsbehörde zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist die Gemeinde, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt oder die Gemeinde für die Entscheidung über die Sondernutzung (Ortsdurchfahrten bei Landes- und Kreisstraßen) zuständig ist (§ 54 Abs.3 Nr.1a StrG).

Du kannst das also nicht abschleppen lassen, aber die zuständige Behörde informieren.

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Wahrscheinlich hatte sich die Werkstatt da keine Mühe gegeben mit der Fehlerdiagnose und Dir einfach einen für sie einträglichen Reparaturvorschlag gemacht.

Das passiert leider sehr häufig.

Wenn Lichtmaschine und Akku jetzt schon neu sind und das Problem immer noch auftritt, dann war und ist wohl eher eine defekter Laderegler die Ursache und der kostet nicht viel Geld.

Mach der Werkstatt mal richtig Dampf - die haben den Schaden ja eindeutig nicht behoben! - oder geh zum Boschdienst, denn die Jungs dort verstehen von Elektrik eindeutig mehr als die normalen Werkstätten, die bei diesem Thema leider oft überfordert sind.

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Am besten auswechseln, denn das Ding kostet ja nicht viel und auch nach mühevoller Arbeit wird der Rost blitzschnell wieder da sein, weil offensichtlich die Cadmierung oder Verchromung hinüber ist.

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  • Es könnte das Öl zu dünnflüssig sein,

  • es könnte zu heißes Öl sein ("thermisch unstabiles", dann zu dünn),

  • es könnte die Ölpumpe zu wenig Druck aufbauen,

  • es könnte in Kurvenfahrten von der Ölpumpe Luft gefördert worden sein,

  • es könnte ein Ölkanal verstopft sein,

  • es könnte durch Fertigungstoleranzen abweichende Hydros sein,

  • es könnte verschlissene Hydros sein.

Such dir was aus!

Persönlich würde ich bei der Laufleistung das Wagens auf Verschleiss tippen.

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Wenn es schon etwas "kosmetisches" sein soll, dann nimm lieber irgendeine Glyzerin-Handcreme oder Melkfett, denn in Niveacreme ist ein grösserer Anteil Wasser enthalten, was gerade bei dieser Verwendung nicht der Hit sein dürfte.

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Rechtslenker haben in Deutschland nur zwei Nachteile.

  • Beim Überholen bist Du schon weit auf der Gegenfahrbahn, ehe Du sehen kannst, ob Gegenverkehr kommt.

  • Der Wiederverkaufswert ist deutlich unter dem eines bauartgleichen Linkslenkers.

Es kann aber auch mal Vorteile haben, wenn etwa die Rennleitung den links sitzenden Beifahrer pusten lässt und der dann später nachweisen kann, dass er im Rechtslenker natürlich nur Beifahrer war, der Fahrer also gar nicht gepustet hatte.

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Nur bei sehr leichten "Berührungen" ist es möglich, dass man davon nichts bemerkt und das Argument mit der lauten Musik ist auch nicht gerade entlastend, denn dazu sagt die StVO:

§ 23 StvO: Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers:

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Er hat einen Schaden verursacht und ist trotzdem weggefahren und damit war das eindeutig Fahrerflucht.

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Nachdem RWE die DEA-Tankstellen an Shell verkauft hatte, sind diese dort überwiegend "eingemeindet" worden und es gibt tatsächlich nur noch eine einzige in Haltern, die noch unter dem alten Namen läuft, die aber nur weiter besteht, um für Shell die Markenrechte zu sichern und für die natürlich keine besondere Werbung veranstaltet wird.

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Persönlich gebe ich alte Wagen in Zahlung.

Möglicherweise bekomme ich dann etwas weniger dafür, brauche aber nicht zu annoncieren und mich wochenlang mit "Interessenten" herumzuärgern, die an jeder Schramme herümmäkeln und den Wagen am liebsten geschenkt hätten.

Ausserdem brauche ich den Wagen nicht innen und aussen aufzubereiten, sondern ich gebe ihn so (schmutzig) ab, wie er ist und habe beim Profi auch keinen Ärger, falls kurzfristig ein Schaden auftreten sollte.

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Wenn Du kein Profi bist und die richtigen Werkzeuge und Fähigkeiten hast, dann wird das nichts werden mit der Reparatur und selbst ein Profi dürfte den Aufwand scheuen.

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Zweiradmechaniker gibt es ja in zwei Varianten, nämlich einmal für Fahrräder und dann für Motorradtechnik, die sich natürlich deutlich unterscheiden.

Bei der "Motorradtechnik" sind natürlich viele Dinge ähnlich oder gleich wie beim KFZ-Mechatroniker.

KFZ-Mechaniker werden meines Wissens seit 2003 nicht mehr ausgebildet.

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Auf Deinem Privatgrundstück - am Strassenrand - darfst Du solche Schilder aufstellen, falls Du nicht gerade an einer Bundesstrasse wohnen solltest, denn da ist ein Mindestabstand von 50 Metern zwischen Schild und Strasse vorgeschrieben.

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Du brauchst eine Brille nicht "nachtragen" zu lassen und falls Du das versuchen solltest, dann dürften die Jungs bei der Führerscheinstelle Dich ganz schön verdutzt ansehen, weil das absolut unüblich ist.

Und Geld kostet es Dich auch noch.

Natürlich solltest Du die Brille tragen, falls Du damit sicherer fahren kannst, aber auch die Rennleitung stellt "Tickets" nur aus, falls sie eingetragen ist und Du sie nicht trägst, nicht aber im umgekehrten Fall.

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Das Lämpchen zeigt ja an, dass der Öldruck zu niedrig ist, die Motorteile also nicht mehr richtig geschmiert werden.

Wenn das mal kurz in einer schnellen Kurve passiert, dann solltest Du bei nächster Gelegenheit den Ölstand prüfen, aber wenn es dauerhaft zu leuchten beginnt, dann solltest Du sofort anhalten, denn da könnten einige Hundert Meter Weiterfahrt schon zu einem kapitalen Motorschaden führen.

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