Wieviel darf man Parkuhr aufrunden?
Die Parkuhr dient ja meist zur Information für das Ordnungsamt, wie lange ein Wagen schon an der Stelle parkt. Aber oft kommt es ja so vor, dass man einfach etwas aufrundet. Ich hab gehört, dass das möglich ist. Stimmt das? Und wenn ja, wieviel darf man denn aufrunden?
2 Antworten
Eine halbe Std. darf man aufrunden. Das hab ich letztens in einer Dokumentation gesehen. Also irgendwie darf man den Zeiger bis zum nächsten Strich aufrunden, was also eine halbe Std. bedeutet.
Du darfst auf jeden Fall immer um eine halbe Stunde aufrunden, was dem nächsten Strich auf der Parkscheibe entspricht. So kannst du die Parkscheibe also immer auf eine volle oder eine halbe Stunde stellen, abhängig von deiner Ankunftszeit.
Ich glaube aber nicht, dass einem ein Beamter ein Bußgeld verpasst, wenn man den Zeiger auf z.B. 12:15 stellt, obwohl es per Definition ja eine Ordnungswidrigkeit ist.
Ich glaube aber nicht, dass einem ein Beamter ein Bußgeld verpasst, wenn man den Zeiger auf z.B. 12:15 stellt, obwohl es per Definition ja eine Ordnungswidrigkeit ist.
Möglich ist es aber. Das kostet ein Verwarnungsgeld von 5€ und wird in Stufen bis 25€ weiter erhöht wenn die Parkdauer länger andauert.
- TBNR 113320
- Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben.
- § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat