LKW parken in Wohngebiet
Hallo zusammen,
also, ich habe folgendes Problem: bei uns parkt seit ~1,5 Jahren jeden Tag ein LKW, besser gesagt fast unmittelbar vor/unter meinem Fenster (ist nur noch ein kleiner Gehweg und Grünstreifen dazwischen). Das gesamte Gebiet ist als Wohngebiet im Flächennutzungsplan der Stadt eingetragen.
So, nun steht bei http://trucksblog.autoscout24.de/recht-politik/parken-im-wohngebiet-nicht-erlaubt/ dass das Parken eigentlich nicht erlaubt ist, zumindest für selbstständige Fahrer. Weiß zufällig jemand, wie das bei einer normalen Anstellung ist, sollte ja eigentlich nicht so viel anders sein oder? Reden lässt mein werter Herr "Nachbar" leider nicht mit sich, daher ist der Dialog leider so gut wie ausgeschlossen. In letzter Zeit räumt er halt einfach jede Nacht den halben LKW um und fährt dann um 2:30 Uhr in der Früh los (nach 5-10 Minuten warmlaufen -.-), 1 Mal die Woche war das ja noch zu ertragen aber so oft nicht ...
Wäre sehr froh, wenn mir jemand Tipps geben könnte, wie ich am Besten vorgehe. Ich will ihn ja auch nicht gleich verklagen, nur meine Ruhe im Schlaf :( Mir ist klar, dass ich hier keine Rechtsberatung bekomme, aber vielleicht hatte ja jemand schon ein ähnliches Ärgernis? =/
Grüße se
5 Antworten
Ich würde ähnlich vorgehen, wie es Kollege Crack u.a. vorgeschlagen hat. Du bist ja sowieso wach, also nach draußen gehen und ganz auffällig Fotos machen. Das gleiche auch vom Fenster aus. Dann dem lieben Nachbarn erklären, das man schon beim Ordnungsamt nachgefragt hat, die Fotos als Beweismittel benötigt. Wegen der Lärmbelästigung würde ich bei der Polizei vorstellig, den Beamten in einem Gespräch die Situation beschreiben und darum bitten, mal zur passenden Zeit eine Streife vorbei zu schicken.
Das mit der Streife ist eine sehr gute Idee, danke hierfür! Zu unserem/meinem Glück ist die Polizeistelle keine 2 Autominuten entfernt, sollte also machbar sein :)
Und im zweifel dann an einen Anwalt wenden und mal erkundigen wie die Rechtslage ist
Ordnungsamt informieren. Das fungiert entweder unter nächtlicher Ruhestörung oder falschparken. Aber am besten ist doch immer reden, auch wenn es schwer fällt. Ruhig bleiben und Anliegen erläutern.
Ich würds erst auf die nette Art mit einem Gespräch versuchen!
Der §,der das untersagt,gilt nur für Fahrzeuge über 7.5 to zulässiges Gesamtgewicht.Zu nachtschlafender Zeit Krach machen und warmlaufen lassen steht auf einem anderen Blatt.