Welche Strafe bei fahren mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen in der Probezeit?
Hallo
bin mit abgelaufenem Überführunskennzeichen nach Hause gefahren und wurde erwischt. Bin in der Probezeit aber war noch nie Polizeilich Auffällig.
ich les oft das das nur ein B Verstoß ist und dann in der Regel nichts kommt.
stimmt das? Hat da jemand Ahnung?
2 Antworten
Hey hallo!
du kann testen es lassen und sogar wissen ob einen Einspruch dagegen einlegen kannst. auf https://www.sos-verkehrsrecht.de/bussgeldcheck/ . Geht schnell und ist kostenlos.
Schöne Grüße!
Du hast ein Fahrzeug ohne Zulassung gefahren, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gem FZV.
Neben einem Bußgeld gibt es einen Punkt in Flensburg, was in der Probezeit gilt, steht in der Anlage 12 zur FeV. Demnach ist es nach 2.2 eindeutig ein A-Verstoß
Weitere "Info" bekommst du demnächst vom Amt inkl Nennung aller Gebühren, Auflagen und Eintragungen, ebenso der Halter des Fahrzeuges. Und ob du bisher nie auffällig warst, spielt hier keine Rolle. Du bist nun auffällig geworden und das bleibt erstmal die nächsten 10 Jahre in den Akten.
Das ist die Aufbewahrungsfrist zu bestimmten Straftaten bzw. Akten. Gesetzlich vorgeschrieben, egal was der Polizist sagt. § 46 BZRG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Aber da du ja "bestens" und "richtig" informiert bist, weißt du das ja alles sicher.
Das mit den 10 Jahren stimmt nicht das hat der Polizist mir versichert