Ist das Reißverschlussverfahren auch bindend, wenn kein Schild darauf hinweist?
Also wenn es von zweien auf eine Spur geht?
3 Antworten
Ja, ist es. Das sagt die StVO dazu:
"Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren)."
Leider können die Wenigsten damit umgehen. Die Einen haben Angst nicht reingelassen zu werden, die Anderen wollen den vermeintlichen "Dränglern" keinen Platz lassen.
Deshalb wechseln viele schon weit vor der eigentlichen Engstelle die Fahrspur was dann auf der Durchgehenden zum unnötigen Stocken führt. Auf der blockierten Fahrspur entstehen dadurch große Lücken die dann wieder zugefahren werden was von Anderen als rücksichtsloses empfunden wird.
Natürlich ist es bindend! Allerdings scheinen wir Deutschen nicht fähig dazu zu sein.
Ich bin mal von Österreich zurück nach Deutschland gefahren. In Österreich konnten die das alle super. Kaum waren wir über den Grenze wieder ind Deutschland konnten die selben Autofahrer es plötzlich nicht mehr....unglaublich!
Ich schließe mich den Vorrednern an. Das Reißverschlussverfahren kann bei uns leider nicht ordentlich praktiziert werden, weil sich die Frühreinfahrer übervorteilt fühlen und dann die, die es richtig machen, blocken. Da sollte sich öfter einmal die Polizei hinstellen und solchen Leuten eine Knolle geben.