Gewindefahrwerk?

1 Antwort

Ganz unabhängig von einer Tieferlegung ist ein Gewindefahrwerk eine bedeutende Änderung an einem Fahrzeug.

Somit muss es entweder eingetragen werden mit Angabe der zulässigen Mindesttiefe bzw. der Tiefe mit der das Fahrzeug vorgeführt wird oder das Fahrwerk muss über eine ABE verfügen, die aber sofort nicht mehr gültig ist, wenn andere Rad-/Reifenkombinationen verwendet werden, die nicht der Serie entsprechen und/oder nicht in der ABE aufgeführt werden und/oder Spurplatten verwendet werden, die nicht durch die ABE abgedeckt ist.