Betätigen der Scheibenwaschanlage gegen Drängler?
OK, das hört sich etwas komisch an, hier die Erklärung: Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass sich ein Autofahrer, der sich von Dränglern genötigt fühlt, oft Erfolg hat, in dem er seine Waschanlage betätigt und so den Drängler durch die Gischt zu mehr Abstand "nervt". Es handelt sich meines Wissens dabei nicht um den Tatbestand einer Nötigung. Was haltet ihr davon?
7 Stimmen
1 Antwort
Ich finde das absichtliche Betätigen der Waschanlage wie auch das Einschalten der Warnblinkanlage ist nicht richtig und führt zu einer Verstärkung der vorliegenden Gefahrensituation, was zu dichtes Auffahren zweifellos ist. Derjenige, dem zu dicht aufgefahren wird, muss sich nach vorne orientieren und die Situation verkehrsgerecht lösen, also die Spur bald freigeben. Das soll aber nicht heißen, dass ich zu dichtes Auffahren toleriere.