Bekomme ich eine Teilschuld beim Auffahrunfall mit Anhängerkupplung?
Ich habe an meinem Auto eine abnehmbare Anhängerkupplung. Allerdings bin ich meist zu faul sie abzunehmen, da ich die AHK öffters nutze und sie nicht ständig Ab- und Anbauen möchte. Mir sagte allerdings jemand, dass ich bei einem Auffahrunfall (mir fährt jemand drauf) ggf. eine Teilschuld bekommen könnte. Das kann ich mir nicht vorstellen. Wer drauf fährt ist doch immer schuld... liege ich da falsch?
1 Antwort
Also gesetzlich ist das Abnehmen der AHK bei Nichtverwendung nicht vorgeschrieben. Jedoch kann es bei Auffahrunfällen zu eventuellen Schadensminderungen kommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass auf Grund der AHK ein größerer Schaden entstanden ist. Ob das nun vor Gericht durchgesetzt werden kann, hängt dann vom Gericht ab. Aber die Versicherung des aufgefahrten Autos, versucht natürlich den Schaden/Ausgaben so klein wie möglich zu halten. Das ist nicht nur bei AHKs so, aber auch bei allen anderen zusätzlich angebrachten Befestigungsgeräten