Autokauf: Vortäuschung falscher Tatsachen
hallo, im März diesen Jahres kaufte mein ehemaliger Lebensgefährte ein Auto. bj: 1998, km-stand: 60.000, ein vorbesitzter, neuer TÜV + HU habe dieses auto jetzt übernommen und zur durchsicht gebracht. dort wurde mir mitgeteilt das dass auto schon einen km-stand von 170.000. habe dann mal nachgeforscht und herrausbekommen es war auch nicht 1vorbesitzter sondern 5. auf jeden fall hätte dieses auto bei den vorhandenen Mängeln eigentlich auch keinen TÜV mehr bekommen dürfen. meine Frage: zählt das als Vortäuschung falscher Tatsachen? denn wie gesagt im kaufvertrag steht km-stand: 60.000, 1 vorbesitzter, mängel werden nicht erwähnt. könnte man den Verkäufer rechtlich belangen? danke im vorraus
Recht,
Autokauf