Antwort
Bei Verschleißteilen muss der Verkäufer keine Mängelhaftung leisten, weil der Verschleiß eines Teils kein Mangel ist. Wenn bei der Übergabe ein Mangel am neuen Teil zu sehen ist, muss es natürlich zurückgenommen werden. Bei Ersatzteilen, die keine Verschleißteile sind, gilt meines Wissens die normale Produkthaftung.