Ja und nein.
Auf deinem eingefriedeten (sprich: abgetrennt mit Mauer, Zaun, Tor, etc.) Privatgrundstück darfst du im Prinzip machen was du willst. Allerdings wird deine Kfz-Versicherung im Schadenfall da auch noch ein Wörtchen mitzureden haben.
Wenn also dein Töchterchen oder Sohnemann das Auto mit 80 in deinem Wohnzimmer parkt, darfst du damit rechnen, das aus eigenem Portmonnaie zahlen zu müssen - also Vorsicht!!
Selbstredend ist übrigens sind übrigens Fahrübungen auf Supermarkt-Parkplätzen (auch außerhalb deren Öffnungszeiten) in 99% aller Fälle verboten, da diese i.d.R. nicht eingefriedet sind und somit zum öffentlichen Verkehrsraum zählen.
Übrigens gibt es auch ganz legale, öffentliche Strecken, auf denen Minderjährige und Personen ohne Führerschein fahren dürfen: Es gibt spezielle Verkehrsübungsplätze und Kart-Bahnen (allerdings darf man das auch nicht überall - auf jeden Fall vorher Fragen - das erspart dir späteren Ärger).