Kinder fahren ??
Dürfen Kinder oder jugendliche auf abgesperrten strecken fahren ??
4 Antworten
Ja und nein.
Auf deinem eingefriedeten (sprich: abgetrennt mit Mauer, Zaun, Tor, etc.) Privatgrundstück darfst du im Prinzip machen was du willst. Allerdings wird deine Kfz-Versicherung im Schadenfall da auch noch ein Wörtchen mitzureden haben.
Wenn also dein Töchterchen oder Sohnemann das Auto mit 80 in deinem Wohnzimmer parkt, darfst du damit rechnen, das aus eigenem Portmonnaie zahlen zu müssen - also Vorsicht!!
Selbstredend ist übrigens sind übrigens Fahrübungen auf Supermarkt-Parkplätzen (auch außerhalb deren Öffnungszeiten) in 99% aller Fälle verboten, da diese i.d.R. nicht eingefriedet sind und somit zum öffentlichen Verkehrsraum zählen.
Übrigens gibt es auch ganz legale, öffentliche Strecken, auf denen Minderjährige und Personen ohne Führerschein fahren dürfen: Es gibt spezielle Verkehrsübungsplätze und Kart-Bahnen (allerdings darf man das auch nicht überall - auf jeden Fall vorher Fragen - das erspart dir späteren Ärger).
Was du auf deinem Privatgrundstück machst, ist deine sache, von daher darfst du deine Kinder da auch fahren lassen wie du möchtest. Da gibt es keine rechtlichen, aber versicherungstechnischen Probleme. Aber auf Feldwegen usw. darfst du deine Kinder nicht fahren lassen, da sie entweder Grundstück eines anderen oder eine öffentliche Straße sind.
privatgrundstück ja aber ansonsten natürlich nicht
Auf deinem Privatgrundstück darfst du machen was du möchstest! Du kannst dort auch deine Kinder Auto fahren lassen, jedoch musst du damit rechnen, dass dann deine Versicherung im Schadensfall nicht zahlt. Auf öffentlichen Straßen oder Strecken darf man das nicht.
Es gibt aber auch extra für diesen Zweck Verkehrsübungsplätze auf den Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern das Fahren üben können.