DIe Regelung lautet, dass man bei 50m Sicht auch nur 50kmh fahren darf. Also immer in Abhängigkeit von der Sicht.(80m Sicht = 80kmh) Nebelschlussleuchte dürfen auch erst angeschalten werden, wenn die Sicht unter 50m geht. Also darf man natürlich auch bei angeschalteter Nebelschlussleuchte nicht mehr als 50kmh fahren. Sonst bedeutet das ein Bußgeld von 90 Euro

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Blackmamba hat recht und hier ist nochmal die rechtliche SItuation dazu und zum nachlesen.

http://tinyurl.com/6hyc3d3

Der Paragraph 16 beschränkt sich nicht nur auf das Hupen (Schallzeichen), sondern betrifft auch das benutzen von Lichtzeichen.

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