Hallo,

muss man, wenn man zum 01.01.14 in ein anderes Bundesland zieht (und sich erst zum 15. rückwirkend auf den 01.01. ummeldet), auch sein Auto, das man zum 10.01. schon verkauft hat, rückwirkend ummelden? Sprich rückwirkend eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle durchführen (für den Zeitraum 01.01.-10.01.), obwohl das Auto ja mittlerweile schon verkauft ist?

Über stichhaltige Antworten freue ich mich! Danke sehr!

Grüße